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Dauerhafte Berufsunfähigkeit und Kündigung
Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit eines Arbeitnehmers wird durch den spanischen
Träger der Berufsunfallversicherung festgestellt.
Es bedarf keiner Kündigung durch den Arbeitgeber.
Es besteht zwar der Kündigungsgrund der dauerhaften Berufsunfähigkeit, jedoch kann
der Arbeitgeber ohne ärztliches Gutachten nicht sicher sein, dass die Voraussetzungen
vorliegen.
Die Folge wäre, dass der Arbeitnehmer die spanischen Arbeitsgerichte
anruft, und ein Prozessrisiko entsteht, welches bei Verneinung der dauerhaften Berufsunfähigkeit
zu einer unbegründeten Kündigung, despido improcedente, führen würde und damit zu einer
Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers.
Die Kündigung wäre zum Beispiel auch unbegründet, wenn der Arbeitnehmer
auf einen anderen
Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens versetzt werden könnte oder nach Rehabilitierungsmassnahmen,
die selbst 2 Jahre dauern können, wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren könnte.
Die deutsch-spanische Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei D.Cano & D.Luickhardt berät Sie im spanischen
Arbeitsrecht und führt Ihre Lohnbuchhaltung in Spanien.
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Rechtslage: November 2008
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