Dauerhafte Berufsunfähigkeit und Kündigung
Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit eines Arbeitnehmers wird durch den spanischen Träger der Berufsunfallversicherung festgestellt.
Es bedarf keiner Kündigung durch den Arbeitgeber.
Es besteht zwar der Kündigungsgrund der dauerhaften Berufsunfähigkeit, jedoch kann der Arbeitgeber ohne ärztliches Gutachten nicht sicher sein, dass die Voraussetzungen vorliegen.
Die Folge wäre, dass der Arbeitnehmer die spanischen Arbeitsgerichte anruft, und ein Prozessrisiko entsteht, welches bei Verneinung der dauerhaften Berufsunfähigkeit zu einer unbegründeten Kündigung, despido improcedente, führen würde und damit zu einer Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers.
Die Kündigung wäre zum Beispiel auch unbegründet, wenn der Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens versetzt werden könnte oder nach Rehabilitierungsmassnahmen, die selbst 2 Jahre dauern können, wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren könnte.
Die deutsch-spanische Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei D.Cano & D.Luickhardt berät Sie im spanischen Arbeitsrecht und führt Ihre Lohnbuchhaltung in Spanien.
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Rechtslage: 14.12.2011