Spanisches Immobilienrecht/Baurecht - verdeckte Baumängel
Schadensersatzanspruch nach den Artikeln des spanischen Zivilgesetzbuches
TIPP für Erwerber einer spanischen Immobilie
Die spanische Rechtsprechung behandelt die verdeckten Mängel an einer spanischen Immobilie in juristischer Hinsicht wie folgt:
- Verdeckte Mängel (vicios ocultos) sind mit einer Verjährungsfrist von 6 Monaten nach dem Immobilienkauf geltend zu machen, ansonsten geht der
Schadensersatzanspruch verloren, oder aber zur Vermeidung dieser kurzen Verjährungsfrist im Falle von erheblichen Mängeln
- Wird eine Nichterfüllung des Kaufvertrages auf der Grundlage angenommen, dass eine Immobilie verkauft wurde, die nicht zum Wohnen genutzt werden kann.
Hier gilt die kurze Verjährungsfrist nicht, sondern die 15-jährige Vertragserfüllungspflicht.
- Reparaturkosten bis zur vollständigen Mängelbeseitigung
- Nutzungsausfallentschädigung
TIPP für Immobilienkäufer, die den verdeckten Mangel nach Erwerb der spanischen Immobilie bemerken:
- Erstellen einer Mängelliste
- Fotografische Erfassung der Mängel
- Beauftragung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Schadensursache.
- Kontaktaufnahme mit unserer Anwaltskanzlei, zur Erstellung eines Mahnschreibens gegenüber dem Immobilienverkäufer, um in erster Linie eine
Fristhemmung der Verjährung zu erreichen, und die Kostenlast bei einem Prozess dem Beklagten auflegen zu erlassen.
Schliesslich erstellen wir für Sie die Klageschrift und führen den Prozess in allen Gerichtsinstanzen in Spanien und Deutschland für Sie durch.
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Rechtslage: 14.12.2011