Bauprojekt Immobilie Spanien
Eigentum - Spanisches Bodenrecht im Widerstreit
Spanien ist für Investoren im Immobilien- und Bausektor sehr interessant, da die Renditen vielversprechend sind.
Sei es der Investor, der 50.000 m2; Grundfläche kauft, um selbst ein Wohnbauprojekt durchzuführen oder der Investor, der seine zweite Residenz errichtet, und lediglich ein Grundstück von 1000 m2; erwirbt, beide Fallgruppen haben das Ziel den niedrigsten Preis für die Grundfläche zu bezahlen.
Häufig kommt es dabei vor, dass an ausländische Investoren, Ackerland als Bauland verkauft wird. Der Preis erscheint lukrativ und erst sehr viel später stellt sich heraus, dass eine Wohnbebauung niemals von der örtlichen Baugenehmigungsbehörde genehmigt wird.
Deshalb sollte Bodenrecht Ausgangspunkt für jede Investitionsentscheidung sein.
Seit 1998 wird Grundstücksfläche in Spanien gemäß den folgenden Begriffen klassifiziert:
- Suelo urbano consolidado: Bauland mit Erschliessungsplan
- Suelo urbano
- Suelo urbanizable: Bauerwartungsland
- Suelo no urbanizable o rústico: Ackerland
Schlussendlich ist die Eigeninitiative, dass finanzielle Engagement und das Risiko des Investors grösser, je niedriger die Qualifizierung des Bodens ist.
Kompetent und zuverlässig begleiten wir Sie bei Ihrer Investitionsentscheidung und deren Umsetzung. Rechtsanwalt und Architekt aus einer Hand sorgen für die Rechtssicherheit Ihres Bauprojektes.
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Rechtslage: 14.12.2011
