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Bauausführung in Spanien – Haftungsproblematik

Gerade im Bausektor werden oftmals professionelle Baufirmen für qualifizierte Neubauten oder auch Baurenovierungen von Deutschland oder Österreich aus in Spanien tätig.

Hier ist zu beachten, dass bei Einnahme der Generalunternehmerposition zahlreiche Verpflichtungen in Spanien eingehalten werden müssen, die soweit gehen, dass selbst für Verpflichtungen der Subunternehmer gehaftet wird.

Einmal sollte hier eine spanische SL zur Bauausführung eingesetzt werden, die mit einem Haftungskapital von 3.000 EUR nur begrenzt haftet und desweiteren ist von den Subunternehmern eine Bescheinigung einzufordern, dass die Subunternehmer mit ihren Steuer- und Sozialversicherungspflichten in Spanien auf dem laufenden sind, dann nämlich bleibt der Generalunternehmer von der subsidiären Haftung befreit.

In Bezug auf die Umsatzsteuer ist darauf hinzuweisen, dass bei Koordination einer Bauausführung nach Art.70.uno.1b LIVA die spanische Umsatzsteuer auszuweisen ist. Dies ist wiederum ein Argument für den Einsatz der spanischen SL, die in jedem Fall, am allgemeinen Umsatzsteuersystem teilnimmt.


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