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Gerichtsverfahren in Spanien, Berufungsverfahren

Berufung in Spanien jetzt beschleunigt.

Mit dem Gesetz 37/2011 wurde die 5 Tagesfrist abgeschafft, damit ist die Berufung jetzt innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung der erstinstanzlichen Entscheidung einzureichen.

Bisher musste die Berufung innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung der erstinstanzlichen Entscheidung angekündigt werden, und danach hat das erstinstanzliche Gericht über deren Zulässigkeit entschieden und dann erst die 20 tätige Berufungsbegründungsfrist eröffnet.

Damit verlängerte sich die Prozessdauer um mehrere Monate.

 Wichtig:

Jetzt ist die Berufungsgebühr mit der Einreichung der Berufungsbegründungsfrist zu bezahlen, ansonsten wird die Berufung nicht zugelassen.

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Rechtslage: 14.12.2011

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