Newsticker
Einspeisevergütung Photovoltaik

Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)                            -weiter-

Das Europäische Mahnverfahren

Durchsetzung des Klageanspruches vor spanischen Gerichten
(30.06.2008)                             -weiter-

Vollstreckung Spanien

Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)                             -weiter-

Steuerermässigung Spanien

Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)                             -weiter-

Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien

In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)                             -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Änderungen im Steuerrecht 2008

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)                             -weiter-

Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa

Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)                             -weiter-

NIE Nummer

und Aufenthaltserlaubnis in Spanien -
das königliche Dekret 240/2007 (26.08.2007)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht

Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien. Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen (01.04.2007) -weiter-

 
 
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Einspeisevergütung Solarstromproduktion Spanien


-   AKTUELL   -


Die neue spanische Einspeisevergütung in der Photovoltaik beträgt ab dem 29.9.2008
  1. 32 Cent / Kwh für Dachanlagen von mehr als 20 KW Leistung
  2. 34 Cent / Kwh für Dachanlagen von weniger als 20 KW Leistung
  3. 32 Cent / Kwh für Bodenanlagen
Diese Einspeisetarife gelten nur vorübergehend und werden nach Erfüllung von installierten Kontingenten kontinuierlich gesenkt.

Die jährliche Herabsenkung soll 10 % nicht übersteigen.

Das erste Kontingent besteht aus 400 MW, 2 Drittel davon gelten den Dachanlagen.

Die Einspeisevergütung wird über 25 Jahre lang bezahlt und gemäss der aktuellen Regelung an den Preissteigerungsindex (IPC) angepasst.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 29.09.2008


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18.07.2008

Neuer Regelungsvorschlag des spanischen Industrieministeriums 18. Juli 2008.

Eine gesetzliche Regelung, die Rechtssicherheit bieten soll, ist nicht in Aussicht.

Am 18.Juli 2008 hat sich das spanische Industrieministerium an die Öffentlichkeit gewendet.
Der Vorschlag zur neuen Einspeisevergütungshöhe soll für die Zeit nach dem 29.9.2008 für die Investoren der Solarstromtechnik in Spanien verlässliche wirtschaftliche Planungskriterien bieten.

Die Einspeisevergütung bis höchstens 29.9.2009 soll für Dachanlagen 33 cent /Euro und für Bodenanlagen 29 cent/Euro pro kWh für die ersten 200 MW installierte Dachanlagen und 100 MW installierte Bodenanlagen betragen.

Es findet eine Inflationsanpassung über 25 Jahre statt, so wie es aus dem RD 661/2007 bekannt ist.

Regelungsvorschlag im Überblick:
  1. Unterscheidung zwischen Boden- und Dachstromanlagen.
  2. Schaffung eines Vergabe – Registers von Einspeisemengen für Interessenten, die eine Solarstromanlage in Spanien betreiben wollen.
    Jedes Projekt einer Dachanlage darf 2 MW oder einer Bodenanlage 10 MW nicht überschreiten.
    Differenziert wird ein Projekt, durch die Nutzung desselben Einspeisepunktes oder Katasternummer bei Bodenstromanlagen.
    Das Vergabe - Register hat vierteljährliche Antragszyklen mit bestimmten Antragszeiträumen so wie es aus der allgemeinem Subventionsvergabe bekannt ist.
  3. Für die Eintragung in das Vergabe - Register soll eine Bankbürgschaft von 500 Euro/kw gestellt werden, gleichwohl ob Dach- oder Bodensolarstromanlage.
  4. Dachstromanlagen dürfen keine grössere jährliche Leistungskapazität zur Injektion haben, als der doppelte Stromverbrauch an dem Hauptleitungsanschlusspunkt.
  5. Zugeteilte Einspeisemengen müssen innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden, indem die Solarstromanlage fertiggestellt wird und in das Spezialstromerzeugerregister endgültig eingetragen ist.


Fazit:

Anstelle die bürokratischen Hürden abzubauen, wird ein Vorvergaberegister geschaffen, welches dem Antragssteller eine Vorinvestition von ca. 2 % des Gesamtvolumens abverlangt, ohne dass eine Investitionssicherheit besteht, ob und in welcher Höhe eine Solarstromanlage gebaut werden darf.

Nach der Fertigstellung und zusätzlich während der gesamten Betriebsdauer muss der Betreiber der Solarstromanlage in Spanien mit einer Inspektion rechnen, die die Erfüllung der technischen Voraussetzungen prüft.

Damit wird sichergestellt, dass die Solarstromanlagein Spanien ständig die neuesten technischen Anforderungen erfüllt.

Darin verbirgt sich eine unbekannte Variable, die von keiner Versicherung abgedeckt wird.

Denn erfüllt die Solarstromanlage nicht die aktuellen technischen Anforderungen, wird sie vom Netz genommen.


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Rechtslage: 18.07.2008

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