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Einspeisevergütung Solarstromproduktion Spanien
- AKTUELL -
Die neue spanische Einspeisevergütung in der Photovoltaik beträgt ab dem 29.9.2008
- 32 Cent / Kwh für Dachanlagen von mehr als 20 KW Leistung
- 34 Cent / Kwh für Dachanlagen von weniger als 20 KW Leistung
- 32 Cent / Kwh für Bodenanlagen
Diese Einspeisetarife gelten nur vorübergehend und werden nach Erfüllung von installierten
Kontingenten
kontinuierlich gesenkt.
Die jährliche Herabsenkung soll 10 % nicht übersteigen.
Das erste Kontingent besteht aus 400 MW, 2 Drittel davon gelten den Dachanlagen.
Die Einspeisevergütung wird über 25 Jahre lang bezahlt und gemäss der aktuellen
Regelung an den Preissteigerungsindex (IPC) angepasst.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 29.09.2008
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18.07.2008
Neuer Regelungsvorschlag des spanischen Industrieministeriums 18. Juli 2008.
Eine gesetzliche Regelung, die Rechtssicherheit bieten soll, ist nicht in Aussicht.
Am 18.Juli 2008 hat sich das spanische Industrieministerium an die Öffentlichkeit gewendet.
Der Vorschlag zur neuen Einspeisevergütungshöhe soll für die Zeit nach dem 29.9.2008
für die Investoren der Solarstromtechnik
in Spanien verlässliche wirtschaftliche Planungskriterien bieten.
Die Einspeisevergütung bis höchstens 29.9.2009 soll für Dachanlagen
33 cent /Euro und für Bodenanlagen
29 cent/Euro pro kWh für die ersten 200 MW installierte Dachanlagen und 100 MW installierte
Bodenanlagen betragen.
Es findet eine Inflationsanpassung über 25 Jahre statt, so wie es aus dem RD 661/2007
bekannt ist.
Regelungsvorschlag im Überblick:
- Unterscheidung zwischen Boden- und Dachstromanlagen.
- Schaffung eines Vergabe – Registers von Einspeisemengen für Interessenten, die eine
Solarstromanlage in Spanien betreiben wollen.
Jedes Projekt einer Dachanlage darf
2 MW oder einer Bodenanlage 10 MW nicht überschreiten.
Differenziert wird ein Projekt, durch die Nutzung desselben Einspeisepunktes oder Katasternummer bei
Bodenstromanlagen.
Das Vergabe - Register hat vierteljährliche Antragszyklen mit bestimmten Antragszeiträumen so wie es
aus der allgemeinem Subventionsvergabe bekannt ist.
- Für die Eintragung in das Vergabe - Register soll eine Bankbürgschaft von
500 Euro/kw gestellt werden, gleichwohl ob Dach- oder Bodensolarstromanlage.
- Dachstromanlagen dürfen keine grössere jährliche Leistungskapazität zur
Injektion haben, als der doppelte Stromverbrauch an dem Hauptleitungsanschlusspunkt.
- Zugeteilte Einspeisemengen müssen innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden, indem die
Solarstromanlage fertiggestellt wird und in das Spezialstromerzeugerregister endgültig
eingetragen ist.
Fazit:
Anstelle die bürokratischen Hürden abzubauen, wird ein Vorvergaberegister geschaffen,
welches dem
Antragssteller eine Vorinvestition von ca. 2 % des Gesamtvolumens abverlangt, ohne dass eine
Investitionssicherheit besteht, ob und in welcher Höhe eine Solarstromanlage gebaut
werden darf.
Nach der Fertigstellung und zusätzlich während der gesamten Betriebsdauer muss der
Betreiber der Solarstromanlage in Spanien mit einer Inspektion rechnen, die die Erfüllung
der technischen Voraussetzungen prüft.
Damit wird sichergestellt, dass die Solarstromanlagein Spanien ständig die neuesten technischen
Anforderungen erfüllt.
Darin verbirgt sich eine unbekannte Variable, die von keiner Versicherung abgedeckt wird.
Denn erfüllt die Solarstromanlage nicht die aktuellen technischen Anforderungen,
wird sie vom Netz genommen.
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Rechtslage: 18.07.2008
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