Obgleich die spanische GmbH, die sogenannte sociedad de responsabilidad limitada, die meist
genutzte Rechtsform für den kleinen und mittleren Unternehmer in Spanien ist,
gibt es nicht nur steuerliche Gründe als Einzelfirma in Spanien seine Unternehmung zu beginnen.
Seit 12.Oktober 2007 ist das sogenannte Statut für Selbständige in Kraft getreten.
Junge Einzelunternehmer in Spanien erhalten 30 % Ermässigung in der Quote der Sozialabgabe.
Weitere Vergünstigungen werden in der Legislaturperiode in Kraft treten, sei es die
finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufsunfähigkeit.
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Rechtslage: 15.04.2008