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Firmengründung Spanien - spanische Unternehmensgruppe im UTE

Unser Service zur Gründung einer UTE und Betreuung in Steuer & Recht



Kleinunternehmer und spanische Firmen aus dem Mittelstand haben nach spanischem Recht die Möglichkeit eine zeitlich befristete Untergemeinschaft zu gründen, diese wird als UTE - Union Temporal de Empresas, bezeichnet.

Die Vorteile der UTE wie folgt:
  • mittelständische Unternehmen mit Spezialgebieten bündeln ihre Fachkenntnissse.
    Dadurch entstehen Synergien, die zur Auftragsannahme von Grossprojekten befähigen.
  • Teilnahme an staatlichen Vergabeverfahren.
  • Gemeinsames Auftreten durch eine Geschäftsführung.
  • Buchhaltungspflicht nach den handelsgesetzlichen Normen, ohne Verpflichtung zur Hinterlegung der Bilanz beim Handelsregister.
  • Steuerpflichten der Mitglieder werden durch die UTE erledigt.
  • Steuern wie ITP, AJD, die den Gründungsprozess der UTE besteuern, fallen nicht an.
Die UTE wird als joint venture von ausländischen Firmen in Spanien genutzt, um sich einen neuen Markt zu erschliessen, anfangs mit spanischen Firmen im UTE Verbund, um Kontakte zu knüpfen, sich auf dem Markt zu profilieren und schliesslich Marktpräsenz aufzubauen.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 13.08.2008