Firmengründung Spanien - spanische Unternehmensgruppe im UTE
Unser Service zur Gründung einer UTE und Betreuung in Steuer & Recht
Kleinunternehmer und spanische Firmen aus dem Mittelstand haben nach spanischem Recht die Möglichkeit eine zeitlich befristete Untergemeinschaft zu gründen, diese wird als UTE - Union Temporal de Empresas, bezeichnet.
Die Vorteile der UTE wie folgt:
- mittelständische Unternehmen mit Spezialgebieten bündeln ihre Fachkenntnissse.
Dadurch entstehen Synergien, die zur Auftragsannahme von Grossprojekten befähigen. - Teilnahme an staatlichen Vergabeverfahren.
- Gemeinsames Auftreten durch eine Geschäftsführung.
- Buchhaltungspflicht nach den handelsgesetzlichen Normen, ohne Verpflichtung zur Hinterlegung der Bilanz beim Handelsregister.
- Steuerpflichten der Mitglieder werden durch die UTE erledigt.
- Steuern wie ITP, AJD, die den Gründungsprozess der UTE besteuern, fallen nicht an.
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Rechtslage: 14.11.2011
