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Gesellschaftsgründung Spanien: unsere Leistung

Beantragung / Reservierung eines Gesellschaftsnamens beim spanischen Handelsregister (registro mercantil central)
Erstellung der Statuten (Gesellschaftssatzung)
Vorbereitung des Notartermins
Gründung der S.L. in Spanien
Bankkonto für die S.L. bei einer spanischen Bank
Beantragung der spanischen Steuernummer (CIF)
Handelsregisterauszug

Honorar: 1500,00 EUR zzgl. Notar- und Registerkosten

Sie müssen nicht persönlich in Spanien anwesend sein.

Mit einer Vollmacht, erstellt beim spanischen Konsulat in Deutschland, erledigen wir für Sie die oben genannten Schritte.

Selbstverständlichkeit ist die Betreuung in deutscher Sprache.

Nach erfolgter Gesellschaftsgründung bieten wir Ihnen folgenden Service an:

Lohn- und Finanzbuchhaltung, Erstelung der Bilanzen
Anfertigung und Abgabe der Steuererklärungen
Rechtsberatung: deutsches und spanisches Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Markenrecht

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.11.2011

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