D. Cano & D. Luickhardt
Ihr starker Partner in
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Newsticker |
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Mahnverfahren Spanien 2010
Änderungen in der Bearbeitung eines spanischen
Mahnbescheides
(01.03.2010)
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Mietrecht Spanien 2010
Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)
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spanisches Steuerrecht 2010
Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer,
Gesellschaften
(20.11.2009)
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Grundbuchauszug Spanien
Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)
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Der Europäische Vollstreckungstitel
Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)
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Rückforderung: spanische IVA
Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)
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Spanische Umsatzsteuer 2009
Vorsteuerabzug, Rückforderung von bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)
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SL Spanien: Preise 2009
Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)
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Vermögenssteuer in Spanien
Rückwirkend zum 01.01.2008 wurde
die Vermögenssteuer abgeschafft - Folgen für Nichtresidenten
(20.02.2009)
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Firmengründung Spanien 2009
Verbilligte Kredite und andere Vorzüge.
(20.01.2009)
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Einspeisevergütung Photovoltaik
Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)
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Erbschaftssteuer Kanarische Inseln
Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer
freigestellt
(31.01.2008)
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Archiv
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Recht und Steuer
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| Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881 |
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Grundbuchamt Spanien – Grundbuchauszug Spanien
Das Grundbuchamt wird in Spanien zentral elektronisch geführt.
Damit haben alle unsere Kunden die Möglichkeit innerhalb weniger Tage einen spanischen Grundbuchauszug zu erhalten.
Da das spanische Grundbuch öffentlich ist, kann auch von Dritten das Immobilieneigentum überprüft
werden.
Für uns als fachkundige Rechtsanwälte gibt der Grundbuchauszug wesentliche Hinweise,
inwieweit noch weitere Nachforschungen durchgeführt werden müssen.
Deshalb ist es wichtig zu beachten, dass der elektronische Grundbuchauszug stets einer
gründlichen fachkundigen Analyse bedarf.
Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass der Eintrag in das spanische Grundbuch deklarativ ist,
damit wird ausgesagt, dass man Immobilieneigentum schon mit der Unterschrift unter die notarielle
Kaufurkunde erwirbt und nicht erst bei Eintragung in das spanische Grundbuch.
Wir überprüfen für Sie die Eintragung der Immobilie/Grundstückes im Grundbuch und
schicken Ihnen die Auswertung innerhalb 48 Stunden zu.
Honorar: 40,- EURO zzgl. MwSt.
Neben dem Grundbuchauszug besorgen wir selbstverständlich auch den Handelsregisterauszug einer spanischen
Gesellschaft mit deutschen Erläuterungen.
Honorar: 40,- EURO zzgl. MwSt.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 15.09.2009
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