Newsticker
Mahnverfahren Spanien 2010

Änderungen in der Bearbeitung eines spanischen Mahnbescheides
(01.03.2010)                             -weiter-

Mietrecht Spanien 2010

Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)                             -weiter-

spanisches Steuerrecht 2010

Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer, Gesellschaften
(20.11.2009)                             -weiter-

Grundbuchauszug Spanien

Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)                             -weiter-

Der Europäische Vollstreckungstitel

Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)                             -weiter-

Rückforderung: spanische IVA

Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)                             -weiter-

Spanische Umsatzsteuer 2009

Vorsteuerabzug, Rückforderung von
bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)                             -weiter-

SL Spanien: Preise 2009

Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)                             -weiter-

Vermögenssteuer in Spanien

Rückwirkend zum 01.01.2008 wurde die Vermögenssteuer abgeschafft - Folgen für Nichtresidenten
(20.02.2009)                             -weiter-

Firmengründung Spanien 2009

Verbilligte Kredite und andere Vorzüge.
(20.01.2009)                             -weiter-

Einspeisevergütung Photovoltaik

Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)                            -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

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Grundbuchamt Spanien – Grundbuchauszug Spanien



Das Grundbuchamt wird in Spanien zentral elektronisch geführt.

Damit haben alle unsere Kunden die Möglichkeit innerhalb weniger Tage einen spanischen Grundbuchauszug zu erhalten.

Da das spanische Grundbuch öffentlich ist, kann auch von Dritten das Immobilieneigentum überprüft werden.

Für uns als fachkundige Rechtsanwälte gibt der Grundbuchauszug wesentliche Hinweise, inwieweit noch weitere Nachforschungen durchgeführt werden müssen.

Deshalb ist es wichtig zu beachten, dass der elektronische Grundbuchauszug stets einer gründlichen fachkundigen Analyse bedarf.

Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass der Eintrag in das spanische Grundbuch deklarativ ist, damit wird ausgesagt, dass man Immobilieneigentum schon mit der Unterschrift unter die notarielle Kaufurkunde erwirbt und nicht erst bei Eintragung in das spanische Grundbuch.

Wir überprüfen für Sie die Eintragung der Immobilie/Grundstückes im Grundbuch und schicken Ihnen die Auswertung innerhalb 48 Stunden zu.

Honorar: 40,- EURO zzgl. MwSt.

Neben dem Grundbuchauszug besorgen wir selbstverständlich auch den Handelsregisterauszug einer spanischen Gesellschaft mit deutschen Erläuterungen.

Honorar: 40,- EURO zzgl. MwSt.


Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 15.09.2009


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