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Handelsregisterauszug Spanien
Die Anfrage von Kollegen auf der Suche von spanischen Gesellschaften, in den säumige deutsche
Schuldner in Spanien ihr Vermögen verbergen, führt häufig zur Beantragung von dem spanischen
Handelsregisterauszug. Daran folgt häufig eine Zahlungsklage oder bereits die Einleitung der
Zwangsvollstreckung in Spanien.
Der Handelsregisterauszug gibt über alle eingetragenen Handelsgesellschaften in Spanien Auskunft,
in Bezug auf die Geschäftsführung, den Gesellschaftssitz und die hinterlegten
Bilanzen.
Aufgrund unserer Ausrichtung als Wirtschaftskanzlei mit der Doppelqualifizierung des Herrn Cano
als Anwalt und Betriebswirt, bieten wir nicht nur die blose Einsicht in das Handelsregister an,
sondern besorgen Ihnen in wenigen Tagen den elektronischen Handelsregisterauszug mit einer
Kurzanalyse. Eine detaillierte Bilanzanalyse ist im Einzelfall anzuschliessen, wenn die
Vermögensverhältnisse Besonderheiten aufweisen.
Nicht zuletzt möchten wir Sie auf unseren Service, Reservierung von spanischen
Gesellschaftsnamen,
hinweisen, der bereits in dem Paket für spanische Firmengründungen enthalten ist, da diese
Namensreservierung wesentliche Voraussetzung für eine S.L. Gründung oder auch
Gesellschaftsgründung anderer Art in Spanien ist.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 2009
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