|
|
|
|
Ersteigerung von Immobilien in Spanien unter dem Marktwert im gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren
Die Teilnahme an einer gerichtlichen Immobilienzwangsversteigerung in Spanien bedarf zum einen einer
Hinterlegung einer Kaution bei der Gerichtskasse von 30 % des Versteigerungspreises und juristische
Kenntnisse, um in den verschiedenen Phasen des Versteigerungsverfahrens die zielführenden richtigen
Entscheidungen treffen zu können.
Als deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Investorengemeinschaften als auch Einzelanlegern
zur Verfügung, um Immobilien zu erwerben, die meist bis zu 50% unter dem aktuellen Marktwert
den Eigentümer wechseln.
Durch die steigenden Hypothekenzinsen wurde die Tilgung des Hypothekendarlehens für viele
Immobilieneigentümer unmöglich und die Anzahl der Zwangsversteigerungen aufgrund nicht
bedienter Hypothekendarlehen nimmt zu.
Für den Anleger, der jetzt in Immobilien in Spanien investieren möchte, ist der Kauf einer
Immobilie durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung äusserst lukrativ, da der Preis vom
„Verkäufer“ nicht mehr verhandelt werden kann, sondern im Zwangsversteigerungsverfahren
festgelegt wird.
- Bei Versteigerungen aufgrund von Hypothekendarlehen wurde in der Regel in der
Bestellungsurkunde der Hypothek schon der Versteigerungswert der Immobilie festgelegt.
- In der Zwangsversteigerung gibt es folgende Phasen des Zuschlagswertes:
- 70 % des Versteigerungswertes mit Direktzuschlag
- 50 – 70% des Versteigerungswertes: Der Schuldner kann selbst den Zuschlag erwirken oder einen Dritten
herbeibringen.
- 50% des Versteigerungswertes oder zumindest der Schuldbetrag: Der Vollstreckungsgläubiger oder der
Vollstreckungsschuldner können zu diesem Preis erwerben, subsidiär Dritte.
Die Versteigerung von vermieteten Immobilien bedarf weiterer juristischer Anträge, so dass das
Vollstreckungsgericht mit dem Zuschlag auch die Räumung der Immobilie verfügt.
Mieter behalten einen gewissen Schutz, wenn es sich um eine Wohnung handelt, die noch nicht 5 Jahre
gemietet ist, dann muss die 5 Jahresfrist abgewartet werden.
Zuletzt sei noch darauf hingewiesen, dass der Vollstreckungsschuldner die Zwangsversteigerung verhindern
kann, wenn es sich um seine Wohnung handelt, die dem dauerhaften Wohnsitz dient.
Der Vollstreckungsschuldner kann bis zum Zuschlag die ausständigen Zahlungen leisten, und so die weitere
Zwangsversteigerung des Familienheimes verhindern.
Sollte ein Dritter die Immobilie auf jeden Fall erwerben wollen, ist anzuraten, aussergerichtlich dem
Vollstreckungsschuldner die Immobilie abzukaufen oder aber die Hypothekenschuld abzulösen und in das
Vollstreckungsverfahren als Kläger selbst einzutreten.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA, Abogado D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 28.12.2008
|
|