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AKTUELL 2011 - Spanische Umsatzsteuer beim Immobilienkauf

Immobilienkauf in Spanien vom Promotor ist bis zum 31.12.2011 in der Umsatzsteuer begünstigt.

Spanien Festland und Mallorca (Balearen): Statt 8% nur 4% IVA (spanische Umsatzsteuer)

Sonderregelung: Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura): Statt 5% nur 2,75% IGIC (kanarische Umsatzsteuer), wenn es sich um eine neue Immobilie handelt, die nicht mehr als 150.000,00 EUR kostet und dem dauerhaften Wohnsitz dient. Die Sonderregelung gilt bis zum 31.12.2012

  Wichtig:

Beachten Sie, dass nur beim Kauf von neuen Immobilien Umsatzsteuer anfällt. Beim Kauf aus zweiter Hand fällt die Grunderwerbssteuer an, die jetzt Stundungsmöglichkeiten beim Erwerb des dauerhaften Wohnsitzes vorsieht. Der Steuersatz liegt je nach Region zwischen 6,5% (Kanarische Inseln) und 8%. (Catalunya - Barcelona)

  TIPP - UNTERNEHMER IN SPANIEN:

Rechtsmittel gegen ablehnende Steuerbescheide bei der spanischen und kanarischen Umsatzsteuerrückerstattung.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage sind die spanischen Finanzbehörden äusserst restriktiv beim Umsatzsteuerrückerstattungen.

Normalerweise muss die Umsatzsteuer bis zum 30.6. des Folgejahres zurückerstattet werden.

Um diese Frist zu verlängern, ordnet die Finanzbehörde eine Umsatzsteuerprüfung an.

  Unser SERVICE:

Wir vertreten Sie bei der Steuerprüfung und legen die Rechtsmittel gegen die Steuerbescheide ein.

Link: Rechts- und Steuerservice beim Immobilienkauf in Spanien

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 20.12.2011

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