Spanisches Immobilienrecht: Rechtsstreit und Immobilieneigentum
Da sich Rechtsstreitigkeiten in Spanien über mehrere Jahre hinziehen können, sind die sogenannten vorläufigen Sicherungsmittel besonders wichtig.
Sie werden zu Beginn eines Prozesses beim Gericht in einem besonderen Verfahren beantragt.
Sie haben den Zweck, dass das Endurteil in dem vorliegenden Hauptprozess noch gemäss dem Klageantrag erfolgreich vollstreckt werden kann, auch wenn Jahre vergangen sind.
Gäbe es die Sicherungsmittel nicht, dann könnte ein Schuldner, der spanisches Immobilieneigentum hat, während des Prozesses seine spanischen Immobilien allesamt veräussern und das Geld verbrauchen.
Erhält der Gläubiger und Kläger nach Jahren das Endurteil, ist das Urteil dann nicht mehr erfolgreich vollstreckbar, da der Schuldner und Beklagte nicht mehr solvent ist.
Folgende Sicherungsmittel bedürfen in der Praxis oftmals der Anwendung:
- Embargo preventivo
- Anotación preventiva de demanda
Das embargo preventivo ist die vorläufige Beschlagnahme bspsw. einer spanischen Immobilie.
Die Folge ist, dass der Gläubiger, der ein endgültiges Embargo erlangt hat, bei einer Zwangsversteigerung der Immobilie den Betrag, auf den sich das Embargo beläuft, herausbekommt.
Endgültig wird das Embargo, wenn die Zwangsvollstreckung eingeleitet ist.
Zuvor dient es lediglich der Rangsicherung und ist ein Warnhinweis für jeden Käufer der Immobilie, dass die Immobilie mit diesem Betrag belastet ist, und ein lastenfreier Erwerb nicht möglich ist. Der Immobilienkäufer haftet für diesen Geldbetrag.
Die sogenannte Anotación preventiva ist der Übergriff für alle vorläufigen Eintragungen in öffentliche Register, insbesondere im spanischen Grundbuch.
Sie sollen einen gutgläubigen Erwerb der Immobilie durch Dritte verhindern, und werden obsolet, sobald die endgültige Eintragung des angekündigten Rechtes erfolgt ist oder aber die Fristen abgelaufen sind.
Je nach Art der Anotación gibt es Fristen zwischen 60 Tagen und 4 Jahren.
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Rechtslage: 20.10.2011
