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Aktuelles zum spanischen Immobilienrecht

 

 

Das spanische Immobilienrecht ist im wesentlichen im spanischen Zivilgesetzbuch und Hypothekengesetzbuch geregelt. Es gibt zudem regionale Unterschiede, zum Beispiel hat das katalanische Zivilgesetzbuch für Katalonien (Barcelona, Costa Brava, Sitges) ein eigenes Immobilienrecht, das ab dem 01.01.2018 geändert wird.

Hervorzuheben ist die Änderung, dass ein Vorvertrag zu einem Immobilienkauf mit 10% Anzahlung notariell geschlossen werden kann. Damit hat der Immobilienkäufer eine zusätzliche Sicherheit, da dieser Vertrag auch im Grundbuch eingetragen werden kann. Der Verkäufer kann nicht mehr verkaufen, ohne die doppelte Anzahlung zu schulden.

Diese Regelung gilt nur in Katalonien und damit bleibt im übrigen Spanien noch die Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer 10% Anzahlung leistet. Das Risiko steigt, wenn nicht an den Verkäufer der Immobilie gezahlt wird, sondern sogar an den Makler, der die Zahlung als Anzahlung auf seine Maklerprovision ansieht.

Sollte der Verkäufer nicht den endgültigen Immobilienkaufvertrag unterschreiben, dann müsste der Makler und der Verkäufer vom Immobilienkäufer verklagt werden, um seine Anzahlung zurückzuerhalten.

 

Besonderheiten 2019 in Katalonien

In Barcelona, Sitges, Girona gibt es seit dem Jahre 2015 den Gebäude TÜV. Die Eigentümergemeinschaften sträuben sich meist, dieses Gesetz umzusetzen, da sie Sanierungskosten fürchten. Doch für den Immobilienkäufer ist es eine zusätzliche Rechtsicherheit beim Immobilienkauf, wenn ein Architekt grobe strukturelle Mängel ausgeschlossen hat und der Gebäude TÜV (ITE) mit bestanden behördlich beschieden wurde.

Zudem muss der Verkäufer die Bescheinigung zur ITE Abnahme beim Immobilienverkauf vorlegen, wenn nach Art.3

  • sich um Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser handelt. Letztere sind befreit, wenn das Einfamilienhaus mehr als 1,5m von der öffentlichen Strasse, angrenzenden Immobilien oder anderen öffentlichen Zonen entfernt ist.
  • die Verpflichtung des Gebäude ITE wird für bestimmte Gebäude noch explizit in einer Verordnung geregelt, die von der Gemeinde erlassen werden kann, oder von Behörden, die eine Subvention vergeben, um die Renovierung von alten Gebäuden zu fördern.

Nach Art.6 des Gesetzes kann der Eigentümer der Immobilie durch Zwangsgeld gezwungen werden, den Gebäude TÜV zu erstellen.

Jeder Immobilienkäufer soll das certificado de aptitud – Eignungsbescheinigung beim Immobilienkauf in Katalonien verlangen.


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