D. Cano & D. Luickhardt
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Mietrecht Spanien 2010
Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)
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spanisches Steuerrecht 2010
Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer,
Gesellschaften
(20.11.2009)
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Grundbuchauszug Spanien
Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)
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Der Europäische Vollstreckungstitel
Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)
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Rückforderung: spanische IVA
Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)
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Spanische Umsatzsteuer 2009
Vorsteuerabzug, Rückforderung von bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)
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SL Spanien: Preise 2009
Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)
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Vermögenssteuer in Spanien
Rückwirkend zum 01.01.2008 wurde
die Vermögenssteuer abgeschafft - Folgen für Nichtresidenten
(20.02.2009)
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Immobilienverkauf in Spanien
Immobilienverkauf durch Hausverlosung
(03.02.2009)
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Firmengründung Spanien 2009
Verbilligte Kredite und andere Vorzüge.
(20.01.2009)
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Einspeisevergütung Photovoltaik
Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)
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Erbschaftssteuer Kanarische Inseln
Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer
freigestellt
(31.01.2008)
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Archiv
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Recht und Steuer
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| Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881 |
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Hausverlosung - Immobilienverkauf in Spanien
Immobilienverkauf durch Hausverlosung in Österreich als auch in Grossbritannien.
Solche Informationen erscheinen auch in der spanischen Presse.
Die ersten Versuche des Immobilienverkaufes durch Verlosung in Spanien auf privater Ebene scheiterten
durch den Eingriff der Finanzbehörden.
Zum einen sind Losverkäufe genehmigungspflichtig, da der Staat Kontrollpflichten zum Schutz der Teilnehmer hat.
Die einzelnen Regionen können Verordnungen erlassen, die die Verlosung regulieren.
Die Region der Kanarischen Inseln verlangt vom Organisator des Losverkaufes einen Nachweis der finanziellen
Leistungsfähigkeit und eine Hinterlegung einer Banksicherheit von 10%.
Zudem ist der Personenkreis der Antragsberechtigten beschränkt. Nicht jedermann kann somit eine Losveranstaltung
organisieren.
Zum anderen sind Steuern und Gebühren auf den Losverkauf abzuführen.
In der Einkommensteuer ist eine Steuervorauszahlung von 18 % des Immobilienwertes
vorzunehmen.
Die Spielsteuer beträgt bei privaten Losverkäufen 15 % der Erträge und 5 % bei Losverkäufen,
die einem Gemeinwohlinteresse dienen. Die Grunderwerbsteuer und andere Steuern, die bei einem gewöhnlichen
Immobilienkauf anfallen, sind ebenso zu beachten.
Die Zulassung der Immobilienverlosung als wirtschaftlicher Antrieb für den Immobilienmarkt ist
vom spanischen Gesetzgeber hinsichtlich dem Antragsverfahren und der eigentlichen Durchführung
zu privaten Zwecken noch explizit zu regeln.
Sollten Sie eine Verlosung Ihrer Immobilie in Spanien erwägen, beraten wir Sie hinsichtlich der
rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen und der Durchführbarkeit.
Hausverlosung Spanien - notwendige Schritte
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 03.02.2009
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