Newsticker
Vermögenssteuer in Spanien

Rückwirkend zum 01.01.2008 wurde die Vermögenssteuer abgeschaft - Folgen für Nichtresidenten
(20.02.2009)                             -weiter-

Immobilienverkauf in Spanien

Immobilienverkauf durch Hausverlosung
(03.02.2009)                             -weiter-

Firmengründung Spanien 2009

Verbilligte Kredite und andere Vorzüge.
(20.01.2009)                             -weiter-

Das Europäische Mahnverfahren

Die Vereinfachung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung in Spanien
- das EU Mahnverfahren
(28.12.2008)                             -weiter-

Einspeisevergütung Photovoltaik

Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)                            -weiter-

Vollstreckung Spanien

Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)                             -weiter-

Steuerermässigung Spanien

Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)                             -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Änderungen im Steuerrecht 2008

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)                             -weiter-

Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa

Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)                             -weiter-

NIE Nummer

und Aufenthaltserlaubnis in Spanien -
das königliche Dekret 240/2007 (26.08.2007)                             -weiter-

 
 
Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881
   
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Eine moderne Kanzlei,

Unsere Vorgabe ist die unmittelbare Betreuung des Kunden vom Beginn an bis zum Abschluss des Mandats in der Muttersprache des Kunden.

Die flächendeckende Betreuung des Kunden in Spanien verleiht dem deutschsprachigen Firmenkunden wirtschaftliche Standfestigkeit, Verhandlungsstärke und Rechtssicherheit.

Dem Konzept der Direktberatung in der Landessprache des Kunden ist die internationale Anwaltskanzlei von Herr Daniel Cano Revilla seit 1983 treu geblieben.

Die wirtschaftliche Ausrichtung der Rechtsanwaltskanzlei in Spanien ist nicht nur auf die berufliche Qualifikation des Herrn Cano als Abogado, spanischer Rechtsanwalt, und Economista, Betriebswirt, sondern auch auf dessen langjährige Berufserfahrung im Bankensektor zurückzuführen.

Durch die Integration des deutschen Rechtsanwalt D.Luickhardt wurde ein kompetenter Berater für die deutschsprachigen Kunden in Spanien geschaffen. Der deutschsprachige Rechtsanwalt in Spanien ist Ihr direkter Ansprechpartner.

In Spanien bieten wir eine persönliche Beratung und rechtliche Vertretung durch deutsche Rechtsanwälte in folgenden Zonen an:
  • Madrid
  • Girona, Barcelona, Lloret de Mar, Costa Brava
  • Alicante (Torrevieja, Calpe, Benidorm, Jávea, Dénia)
  • Murcia (Mar Menor, Lorca, Cartagena)
  • Almería
  • Málaga (Marbella, Nerja, Salobreña, Motril, Torrox)
  • Mallorca (Palma de Mallorca, Manacor)
  • Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura, El Hierro)
In Deutschland stehen wir Ihnen an dem Kanzleistandort in Friedrichshafen-Meckenbeuren zur Verfügung. Eine Direktberatung ist auch an folgenden Standorten möglich: Hannover, Weinheim, Nürnberg, sowie in den Räumlichkeiten der Spanischen Handelskammer für Deutschland in Frankfurt am Main.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei im deutschen und spanischen Recht, sind:
  • Baurecht
  • Immobilienrecht
  • Handelsrecht
  • Vertragsrecht
  • Firmengründung in Spanien
  • Investitionsmanagement
Für den Privatkunden ist das Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht als Tätigkeitsschwerpunkt zu nennen.

Prozesse führen wir in Spanien und Deutschland an allen Orten und in allen Instanzen.

Hervorzuheben ist die Betreuung im Steuerrecht in Spanien mit dem vom Kunden sehr geschätzten Buchhaltungsservice, der in ganz Spanien angeboten wird. Auch hier steht Ihnen ein deutschsprachiger Rechtsanwalt zur Verfügung.

Wir freuen uns, Sie als Kunden in unserer Kanzlei erwarten zu dürfen und garantieren Ihnen eine persönliche und individuelle direkte Betreuung durch einen spanischen oder deutschen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Anwaltsteam D.Cano & D.Luickhardt

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