Newsticker
Einspeisevergütung Photovoltaik

Neuer Regelungsvorschlag des spanischen Industrieministeriums (18.07.2008)                            -weiter-

Das Europäische Mahnverfahren

Durchsetzung des Klageanspruches vor spanischen Gerichten
(30.06.2008)                             -weiter-

Vollstreckung Spanien

Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)                             -weiter-

Steuerermässigung Spanien

Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Vergünstigte Kreditaufnahme für junge Firmen in Spanien.
(15.04.2008)                             -weiter-

Abschaffung der Vermögenssteuer in Spanien

In Madrid soll im Haushaltsgesetz für das Jahr 2009 die Abschaffung der Vermögenssteuer verabschiedet werden.
(03.03.2008)                             -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Änderungen im Steuerrecht 2008

Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)                             -weiter-

Firmengründung Spanien

Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)                             -weiter-

Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa

Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)                             -weiter-

NIE Nummer

und Aufenthaltserlaubnis in Spanien -
das königliche Dekret 240/2007 (26.08.2007)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien im spanischen Steuerrecht

Steuervergünstigung durch Reinvestition in Spanien. Im Wirtschaftsbereich der erneuerbaren Energien führt die Reinvestition zu steuerlichen Vergünstigungen (01.04.2007) -weiter-

 
 
Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881
   
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Eine moderne Kanzlei,

Unsere Vorgabe ist die unmittelbare Betreuung des Kunden vom Beginn an bis zum Abschluss des Mandats in der Muttersprache des Kunden.

Die flächendeckende Betreuung des Kunden in Spanien verleiht dem deutschsprachigen Firmenkunden wirtschaftliche Standfestigkeit, Verhandlungsstärke und Rechtssicherheit.

Dem Konzept der Direktberatung in der Landessprache des Kunden ist die internationale Anwaltskanzlei von Herr Daniel Cano Revilla seit 1983 treu geblieben.

Die wirtschaftliche Ausrichtung der Rechtsanwaltskanzlei in Spanien ist nicht nur auf die berufliche Qualifikation des Herrn Cano als Abogado, spanischer Rechtsanwalt, und Economista, Betriebswirt, sondern auch auf dessen langjährige Berufserfahrung im Bankensektor zurückzuführen.

Durch die Integration des deutschen Rechtsanwalt D.Luickhardt wurde ein kompetenter Berater für die deutschsprachigen Kunden in Spanien geschaffen. Der deutschsprachige Rechtsanwalt in Spanien ist Ihr direkter Ansprechpartner.

In Spanien bieten wir eine persönliche Beratung und rechtliche Vertretung durch deutsche Rechtsanwälte in folgenden Zonen an:
  • Madrid
  • Alicante (Torrevieja, Calpe, Benidorm, Jávea, Dénia)
  • Murcia (Mar Menor, Lorca, Cartagena)
  • Almería
  • Málaga (Marbella, Nerja, Salobreña, Motril, Torrox)
  • Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura, El Hierro)
In Deutschland stehen wir Ihnen an dem Kanzleistandort in Friedrichshafen-Meckenbeuren zur Verfügung. Firmen werden in ganz Deutschland vor Ort betreut.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei im deutschen und spanischen Recht, sind:
  • Baurecht
  • Immobilienrecht
  • Handelsrecht
  • Vertragsrecht
  • Firmengründung in Spanien
  • Investitionsmanagement
Für den Privatkunden ist das Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht als Tätigkeitsschwerpunkt zu nennen.

Prozesse führen wir in Spanien und Deutschland an allen Orten und in allen Instanzen.

Hervorzuheben ist die Betreuung im Steuerrecht in Spanien mit dem vom Kunden sehr geschätzten Buchhaltungsservice, der in ganz Spanien angeboten wird. Auch hier steht Ihnen ein deutschsprachiger Rechtsanwalt zur Verfügung.

Wir freuen uns, Sie als Kunden in unserer Kanzlei erwarten zu dürfen und garantieren Ihnen eine persönliche und individuelle direkte Betreuung durch einen spanischen oder deutschen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Anwaltsteam D.Cano & D.Luickhardt

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