D. Cano & D. Luickhardt
Ihr starker Partner in
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Newsticker |
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Vermögenssteuer in Spanien
Rückwirkend zum 01.01.2008 wurde
die Vermögenssteuer abgeschaft - Folgen für Nichtresidenten
(20.02.2009)
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Immobilienverkauf in Spanien
Immobilienverkauf durch Hausverlosung
(03.02.2009)
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Firmengründung Spanien 2009
Verbilligte Kredite und andere Vorzüge.
(20.01.2009)
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Das Europäische Mahnverfahren
Die Vereinfachung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung in Spanien - das EU
Mahnverfahren
(28.12.2008)
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Einspeisevergütung Photovoltaik
Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)
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Vollstreckung Spanien
Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Spanien
(23.06.2008)
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Steuerermässigung Spanien
Punktuelle Steuerermässigung zur Anregung der Wirtschaftskonjunktur
Info für Unternehmer in Spanien.
(18.06.2008)
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Erbschaftssteuer Kanarische Inseln
Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer
freigestellt
(31.01.2008)
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Änderungen im Steuerrecht 2008
Es wurde ein Gesetz verabschiedet, das
Änderungen im spanischen Steuerrecht mit sich bringt.
(20.12.2007)
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Firmengründung Spanien
Soziale Absicherung von Selbständigen
(07.11.2007)
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Spanische Erbschaftssteuer - Teneriffa
Abschaffung der Erbschaftssteuer auf Teneriffa und anderen Kanarischen Inseln
(07.11.2007)
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NIE Nummer
und Aufenthaltserlaubnis in Spanien - das königliche
Dekret 240/2007 (26.08.2007)
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Recht und Steuer
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| Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881 |
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Eine moderne Kanzlei,
Unsere Vorgabe ist die unmittelbare Betreuung des Kunden vom Beginn an bis zum Abschluss
des Mandats in der Muttersprache des Kunden.
Die flächendeckende Betreuung des Kunden in Spanien verleiht dem deutschsprachigen Firmenkunden
wirtschaftliche Standfestigkeit, Verhandlungsstärke und Rechtssicherheit.
Dem Konzept der Direktberatung in der Landessprache des Kunden ist die internationale
Anwaltskanzlei von Herr Daniel Cano Revilla seit 1983 treu geblieben.
Die wirtschaftliche
Ausrichtung der Rechtsanwaltskanzlei in Spanien ist nicht nur auf die berufliche Qualifikation
des Herrn Cano als Abogado, spanischer Rechtsanwalt, und Economista, Betriebswirt, sondern
auch auf dessen langjährige Berufserfahrung im Bankensektor zurückzuführen.
Durch die Integration des deutschen Rechtsanwalt D.Luickhardt wurde ein kompetenter Berater
für die deutschsprachigen Kunden in Spanien geschaffen. Der deutschsprachige Rechtsanwalt
in Spanien ist Ihr direkter Ansprechpartner.
In Spanien bieten wir eine persönliche Beratung und rechtliche Vertretung durch deutsche
Rechtsanwälte in folgenden Zonen an:
- Madrid
- Girona, Barcelona, Lloret de Mar, Costa Brava
- Alicante (Torrevieja, Calpe, Benidorm, Jávea, Dénia)
- Murcia (Mar Menor, Lorca, Cartagena)
- Almería
- Málaga (Marbella, Nerja, Salobreña, Motril, Torrox)
- Mallorca (Palma de Mallorca, Manacor)
- Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura, El Hierro)
In Deutschland stehen wir Ihnen an dem Kanzleistandort in Friedrichshafen-Meckenbeuren zur
Verfügung. Eine Direktberatung ist auch an folgenden Standorten möglich: Hannover, Weinheim,
Nürnberg, sowie in den Räumlichkeiten der Spanischen Handelskammer für Deutschland in Frankfurt am Main.
Die Rechtsgebiete der Kanzlei im deutschen und spanischen Recht, sind:
- Baurecht
- Immobilienrecht
- Handelsrecht
- Vertragsrecht
- Firmengründung in Spanien
- Investitionsmanagement
Für den Privatkunden ist das Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht
als Tätigkeitsschwerpunkt zu nennen.
Prozesse führen wir in Spanien und Deutschland an allen Orten und in allen Instanzen.
Hervorzuheben ist die Betreuung im Steuerrecht in Spanien mit dem vom Kunden sehr geschätzten
Buchhaltungsservice, der in ganz Spanien angeboten wird. Auch hier steht Ihnen ein deutschsprachiger
Rechtsanwalt zur Verfügung.
Wir freuen uns, Sie als Kunden in unserer Kanzlei erwarten zu dürfen und garantieren Ihnen
eine persönliche und individuelle direkte Betreuung durch einen spanischen oder deutschen
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Anwaltsteam
D.Cano & D.Luickhardt
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