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Informationen zur spanischen Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer in Spanien wird als I.V.A. (impuesto del valor añadido) bezeichnet.
Der allgemeine Steuersatz ist 16 % I.V.A. (01.07.2010 18%!)
Der ermässigte Steuersatz ist 7 % I.V.A. Dieser gilt beispielsweise bei dem
Erstverkauf
von Wohnungen. Ebenso die Bauleistungen im Wohnungskauf gehören hinzu.
Zuletzt gibt es noch einen Basissatz von 4% I.V.A. Dieser findet unter anderem beim sozialen
Wohnungsbau Anwendung.
Beachtenswert ist, dass für die Kanarischen Inseln, ein besonderes Steuergesetz gilt.
In diesem enthalten ist eine eigene Mehrwertsteuer, die I.G.I.C. genannt wird.
Der
allgemeine Steuersatz ist 5% I.G.I.C.
Neben der niedrigen I.G.I.C. existieren auf den
Kanarischen Inseln weitere steuerliche Vergünstigungen, wie z.B. ZEC oder RIC.
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Rechtslage: 2007
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