| |
Kontakt Spanien
Bulevar Chayofe 6, 1-B
38650 Los Cristianos
Tlf: 0034-922788881
Fax: 0034-922789358
Email
c/Marqués de Urquijo 6
28008 Madrid
Tlf: 0034-922788881
Fax: 0034-922789358
Email
Kontakt Deutschland
Lindberghstr. 2
88074 Meckenbeuren
Tlf: 07542-937982
Fax: 07542-937984
Email |
| |
|
|
|
Mietkauf einer Immobilie in Spanien
– Zweisprachige Vertragsgestaltung nach spanischem Recht
Die Immobilienkrise eröffnet für den interessierten Käufer einer Immobilie neue Möglichkeiten, schon mit
wenig Eigenmitteln eine Immobilie zu erwerben, oder aber auch Auswanderer nach Spanien haben die Möglichkeit,
eine Immobilie jahrelang zu mieten und ihre Existenz in Spanien aufzubauen, und dann nach erfolgreicher
Aufbauphase die Immobilie zu erwerben.
Immobilieneigentümer in Spanien, die verkaufen möchten, müssen ihre Immobilien nicht leer stehen lassen,
sondern können mit dem Mietkauf Mieteinnahmen generieren.
TIPPS ZUM MIETKAUF:
- Die Immobilie sollte nicht mit Hypotheken belastet sein, ansonsten ist ein Rechtsanwalt
einzuschalten, um den Schuldenstand und mögliche anhängige Vollstreckungsverfahren zu prüfen.
- Sollte der Mietkauf von einem Bauträger erfolgen, und die Wohnung neu sein, dann ist darauf zu achten,
dass spanische Umsatzsteuer auch für die Miete zu zahlen ist, wenn von Beginn an eine Kaufoption im
Mietvertrag vorgesehen ist.
- Mietkaufverträge gibt es in verschiedensten rechtlichen Gestaltungsvarianten, deshalb sollten Sie für
die Prüfung und Ausarbeitung unsere Kanzlei beauftragen.
Beispielsweise
- kann der Mietpreis von dem Restkaufpreis abgezogen werden
- es können Vorkaufsrechte eingeräumt werden, solange die Kaufoption nicht gezogen wird
- es kann eine Grundbucheintragung angestrebt werden
- was ist zu tun, wenn der Mietkäufer weder Miete zahlt noch die Immobilie freiwillig räumt
Wir stehen Ihnen als deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland, Spanien, Schweiz und Österreich
jederzeit für eine persönliche, telefonische oder aber eine Email Beratung zur Verfügung.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 19.08.2009
|
|