Newsticker
Mahnverfahren Spanien 2010

Änderungen in der Bearbeitung eines spanischen Mahnbescheides
(01.03.2010)                             -weiter-

Mietrecht Spanien 2010

Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)                             -weiter-

spanisches Steuerrecht 2010

Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer, Gesellschaften
(20.11.2009)                             -weiter-

Grundbuchauszug Spanien

Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)                             -weiter-

Der Europäische Vollstreckungstitel

Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)                             -weiter-

Rückforderung: spanische IVA

Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)                             -weiter-

Spanische Umsatzsteuer 2009

Vorsteuerabzug, Rückforderung von
bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)                             -weiter-

SL Spanien: Preise 2009

Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)                             -weiter-

Vermögenssteuer in Spanien

Rückwirkend zum 01.01.2008 wurde die Vermögenssteuer abgeschafft - Folgen für Nichtresidenten
(20.02.2009)                             -weiter-

Firmengründung Spanien 2009

Verbilligte Kredite und andere Vorzüge.
(20.01.2009)                             -weiter-

Einspeisevergütung Photovoltaik

Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)                            -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

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Neuheiten 2010 im spanischen Mietrecht, spanischen


Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht

  1. Räumungsfrist nach Verkündung des Räumungsurteils über Wohnungsmiete wird auf 15 Tage verkürzt.

  2. Steht der Wohnungsmieter mit einer Monatsmiete im Rückstand, kann bereits Räumungsklage eingereicht werden. Bisher musste man 2 Monate abwarten.

  3. Die Räumungsklage kann jetzt im zügigen Klageverfahren “juicio verbal” durchgeführt werden.

  4. Dem Vermieter wird ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf von nahen Verwandten wie Kindern eingeräumt.

  5. Im spanischen Wohnungseigentumsrecht wird die Einrichtung von Installationen zu alternativen Energien im Genehmigungsverfahren vereinfacht.

    Eine Ladestation für ein Elektrofahrzeug in der eigenen Garage bedarf keiner Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, sondern nur der Anzeige gegenüber dem Präsidenten.

    Die Solarheizungsanlagem von Warmwassser auf dem eigenen Dach bedarf nur der Anzeige gegenüber dem Präsidenten, wenn sie das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht beeinträchtigt.

    Auf dem Gemeinschaftsdach müssen 3/5 der Miteigentümer in einer Eigentümerversammlung zustimmen.
Wir beraten Sie im spanischen Wohnungseigentumsrecht (LPH – WEG), spanischen Mietrecht und vertreten Sie vor spanischen Gerichten.



Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 15.12.2009


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