Telefonnummer Spanien: 0034-922788881Telefonnummer Deutschland: 07542-937982 Faxnummer: 0034-922789358 
  Madrid   Teneriffa   Gran Canaria   Hannover   Friedrichshafen   Frankfurt   Berlin

NIE Nummer Spanien

Aktueller rechtlicher Hinweis 2012:

Stand: 6.1.2012

Das spanische Innenministerium hat mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass die Beantragung von den sogenannten NIE Nummern ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft darstellt.

Damit können wir ab sofort nicht mehr mittels Vorlage einer Vollmacht die NIE Nummer für Sie beantragen, sondern Sie müssen im spanischen Konsulat in Deutschland persönlich den Antrag stellen.

Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne behilflich bei der Antragsstellung beim spanischen Konsulat in Deutschland.

Anschriften der spanischen Konsulate in Deutschland

Die NIE Nummer ist unbedingte Voraussetzung für Rechtsgeschäfte in Spanien, ohne die NIE Nummer kann keine Steuererklärung abgegeben werden.

Bislang konnten wir für Sie mittels Vollmacht die NIE Nummer beantragen, jetzt ist der Antrag von Ihnen persönlich, in der Regel, beim spanischen Konsulat in Deutschland zu stellen, dort besteht eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 06.01.2012




Spanische Identifikationsnummer für Ausländer und Steuernummer (Número de Identificación de Extranjeros

Unser Angebot:

NIE NUMMER in 7 Tagen für 100,00 EUR für zukünftige Mandanten.

Weitere Informationen unter Tel: 0034 922 78 88 81

Nichtspanier, die in Spanien Rechtsgeschäfte ausführen möchten, benötigen eine sogenannte NIE Nummer.

Die NIE Nummer wird für den Inhaber zur Steuernummer, wenn dieselbe beim spanischen Finanzamt angemeldet wird.

Wir besorgen für Sie die NIE NUMMER in Spanien und vertreten Sie vor der Steuerbehörde.

Wozu benötigen Sie die NIE Nummer im Besonderen:

  1. Erbschaftssteuererklärung in Spanien

  2. Immobilienkauf in Spanien

  3. Eröffnung eines Bankkontos in Spanien, wenngleich hier manche Banken sich auch mit der Personalausweisnummer zufrieden geben, soweit es sich um ein Nichtresidentenkonto handelt.

  4. Firmengründung in Spanien: jeder Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft als auch die Geschäftsführer benötigen eine Steuernummer.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.10.2011

Hauptseite | Kanzlei | Rechtsanwälte | Kontakt | Impressum | Copyright | weitere Themen |
Copyright © 2011 Cano & Luickhardt SL
Web Design by Richlyn Systems Ltd