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Photovoltaik Spanien


- Garantiestellung – Bankaval – Löschung – Rückgabe der Garantie



Der Bankaval ist im spanischen Wirtschaftsverkehr bei Rechtsgeschäften ein häufig vorkommendes Sicherungsmittel.

In dem Bereich der alternativen Energien, insbesondere bei Installationen von Solarstromanlagen, wird der Bankaval nunmehr auch für Dachanlagen verlangt.

Bislang galt die Regelung, dass nur Solarstromanlagen auf Bodenflächen einen Bankaval von 500 Euro / Kwh pro installiertem Modul leisten mussten.

Da die neue Regelung den Aval schon im Vorfeld, nämlich bei Eintragung in das Vergaberegister der Genehmigung einer Solarstromanlage verlangt, wurde die neue Regelung durch Ausnahmen abgemildert.

So wird grundsätzlich der Bankaval nicht verlangt, wenn es sich um Solarstromanlagen handelt, die auf Dachflächen von gewerblich genutzten Hallen, Wohnungen und B&uuuml;rogebäuden installiert werden.

Wann wird der Bankaval gelöscht oder zurückgegeben ?

Es gilt die Grundregel, dass der Bankaval nach Fertigstellung und Inbetriebnahme zurückgegeben wird.

Kann die Solarstromanlage nicht fertiggestellt werden, und die Gründe liegen ausserhalb des beeinflussbaren Bereichs des Promotors, ist der Bankaval ebenfalls zu löschen bzw zurückzugeben.

Anders aber, wenn der Promotor nicht über die ausreichenden finanziellen Mittel verfügt oder keine Solarstrommodule zur Installation erhält, dann wird der Bankaval vollstreckt.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 11.02.2009