Newsticker
Arbeitsrecht Spanien

2010 - Reform im spanischen Arbeitsrecht
(02.09.2010)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien

Investitionen in die Solarstromenergie.
Tarifkontrolle von Solarstromanlagen, die bis zum 29.9.2008 an das Netz gingen.
(15.08.2010)                             -weiter-

Einkommensteuer Nicht-Residenten

Gesetzesänderungen in der Besteuerung der Mieteinnahmen
(01.04.2010)                             -weiter-

Mahnverfahren Spanien 2010

Änderungen in der Bearbeitung eines spanischen Mahnbescheides
(01.03.2010)                             -weiter-

Mietrecht Spanien 2010

Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)                             -weiter-

spanisches Steuerrecht 2010

Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer, Gesellschaften
(20.11.2009)                             -weiter-

Grundbuchauszug Spanien

Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)                             -weiter-

Der Europäische Vollstreckungstitel

Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)                             -weiter-

Rückforderung: spanische IVA

Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)                             -weiter-

Spanische Umsatzsteuer 2009

Vorsteuerabzug, Rückforderung von
bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)                             -weiter-

SL Spanien: Preise 2009

Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)                             -weiter-

Einspeisevergütung Photovoltaik

Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)                            -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

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Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881
   
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Eine moderne Kanzlei,

Unsere Vorgabe ist die unmittelbare Betreuung des Kunden vom Beginn an bis zum Abschluss des Mandats in der Muttersprache des Kunden.

Die flächendeckende Betreuung des Kunden in Spanien verleiht dem deutschsprachigen Firmenkunden wirtschaftliche Standfestigkeit, Verhandlungsstärke und Rechtssicherheit.

Dem Konzept der Direktberatung in der Landessprache des Kunden ist die internationale Anwaltskanzlei von Herr Daniel Cano Revilla seit 1983 treu geblieben.

Die wirtschaftliche Ausrichtung der Rechtsanwaltskanzlei in Spanien ist nicht nur auf die berufliche Qualifikation des Herrn Cano als Abogado, spanischer Rechtsanwalt, und Economista, Betriebswirt, sondern auch auf dessen langjährige Berufserfahrung im Bankensektor zurückzuführen.

Durch die Integration des deutschen Rechtsanwalt D.Luickhardt wurde ein kompetenter Berater für die deutschsprachigen Kunden in Spanien geschaffen. Der deutschsprachige Rechtsanwalt in Spanien ist Ihr direkter Ansprechpartner. Herr Luickhardt ist als Abogado bei der Anwaltskammer in Santa Cruz de Tenerife zugelassen. Herr Luickhardt nimmt zur Zeit an dem Lehrgang: Master Universitario en Asesoría Fiscal (staatlich anerkannter Steuerberater) bei der Universidad Madrid teil.

In Spanien bieten wir eine persönliche Beratung und rechtliche Vertretung durch deutsche Rechtsanwälte in folgenden Zonen an:
  • Madrid
  • Alicante (Torrevieja, Calpe, Benidorm, Jávea, Dénia)
  • Murcia (Mar Menor, Lorca, Cartagena)
  • Almería
  • Mallorca (Palma de Mallorca, Manacor)
  • Girona, Barcelona, Lloret de Mar, Costa Brava
  • Málaga (Marbella, Nerja, Salobreña, Motril, Torrox)
  • Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura, El Hierro)
In Deutschland stehen wir Ihnen an dem Kanzleistandort in Friedrichshafen-Meckenbeuren zur Verfügung.
Eine Direktberatung ist auch an folgenden Standorten möglich: Hannover, Weinheim, Frankfurt/Main, Nürnberg.
Firmen werden in ganz Deutschland vor Ort betreut.

Die Rechtsgebiete der Kanzlei im deutschen und spanischen Recht, sind:
  • Baurecht
  • Immobilienrecht
  • Handelsrecht
  • Vertragsrecht
  • Firmengründung in Spanien
  • Investitionsmanagement
Für den Privatkunden ist das Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht als Tätigkeitsschwerpunkt zu nennen.

Prozesse führen wir in Spanien und Deutschland an allen Orten und in allen Instanzen.

Hervorzuheben ist die Betreuung im Steuerrecht in Spanien mit dem vom Kunden sehr geschätzten Buchhaltungsservice, der in ganz Spanien angeboten wird. Auch hier steht Ihnen ein deutschsprachiger Rechtsanwalt zur Verfügung.

Wir freuen uns, Sie als Kunden in unserer Kanzlei erwarten zu dürfen und garantieren Ihnen eine persönliche und individuelle direkte Betreuung durch einen spanischen oder deutschen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Anwaltsteam D.Cano & D.Luickhardt

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