Aktuell 2012 - Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer
Einkommensteuerrecht Spanien
Steuerminderungen für Investitionen, in die Wohnung des ersten Wohnsitzes, sind wieder ohne Beschränkungen möglich. Der maximale Steuerminderungsbetrag wird auf 9.040,00 EUR jährlich festgesetzt.
Erhöhung des Einkommensteuersatzes ab 2012 in der allgemeinen Besteuerungsgrundlage
Erhöhung des Lohnsteuerrückbehaltes
Erhöhung der Steuervorauszahlungen von 19% auf 21% bei Aktienverkäufen u.a.
Erhöhung des Steuerrückbehaltes von 35% auf 42% bei Vergütungen an Geschäftsführer
Pauschalabzug von 20% der Besteuerungsgrundlage bei Kleingewerbetreibenden, die Arbeitnehmeranzahl beibehalten oder erhöhen.
Körperschaftssteuerrecht 2012
Körperschaftssteuervorauszahlungen werden für mittelständische Unternehmen mit 18% berechnet. Für grosse Unternehmen ab 6.010.121,04 EUR gelten die erhöhten Sätze, die mit Königlichem Dekret 9/2011 eingeführt wurden.
Abzugsfähigkeit der Kosten der Personalausbildung wird beibehalten
Die verminderte Besteuerung zu 20% Körperschaftssteuersatz von kleinen Unternehmen (microempresa) wird beibehalten.
Besteuerung von Nichtsteuerresidenten
Der Grundsteuersatz wird von 24% auf 24,75% erhöht.
Gewinnausschüttungen an das Mutterunternehmen,Zinsen oder Dividenzahlungen werden statt bisher mit 19%, jetzt mit 21% Steuerrückbehalt belegt.
Umsatzsteuer Spanien 2012
Der reduzierte Steuersatz von 4% in der IVA beim Erwerb von Immobilien, die dem ersten Wohnsitz dienen, wird bis 31.12.2012 beibehalten.
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Rechtslage: 11.01.2012
