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Verjährung von Zugewinnausgleichsansprüchen
Wann findet die Regelung der Zugewinngemeinschaft Anwendung ?
Wie ist die Zugewinngemeinschaft geregelt ?
Deutsches Güterrecht findet in der Regel Anwendung, wenn die Ehe zwischen
deutschen Staatsangehörigen
in Deutschland geschlossen wurde, aber auch bei mischnationalen Ehen, wenn einer der Partner die
deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Der massgebliche Zeitpunkt ist die Eheschliessung.
Folglich bleibt es beim deutschen Güterrecht, auch wenn die Ehe in Spanien nach 10 Jahren
ständigem
Wohnsitz in Spanien geschieden wird.
Der gesetzliche deutsche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft, die sich durch zwei Kriterien
beschreiben lässt.
- Hinkende Vermögenstrennung.
Damit ist gemeint, dass grundsätzlich jeder Ehegatte in der
Ehe eigenes Vermögen erwerben kann. Hinkend ist die Vermögenstrennung, da bestimmte
Vermögensverfügungsbeschränkunen bestehen.
- Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft wie zum Beispiel durch eine Scheidung
entsteht ein Zugewinnausgleichsanspruch des einen Ehegatten, der weniger Vermögen in der
Ehezeit angehäuft hat, gegenüber dem anderen Ehegatten.
Gerade die Gefahr der schnellen Verjährung der Zugewinnausgleichansprüche
innerhalb von
3 Jahren nach Entstehung, ist bei Ehepartnern, die sich in Spanien scheiden lassen, besonders
gegeben, da eine Scheidung durchaus durchgeführt werden kann, ohne dass die Thematik des
Zugewinnausgleichsanspruches angesprochen werden muss.
Nach Rechtskraft der Scheidung geraten
die Zugewinnausgleichsansprüche nicht selten in Vergessenheit.
Die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft der Scheidung, wobei hier darauf hingewiesen wird,
dass neben der Scheidung auch andere Gegebenheiten zum Beginn der Verjährung führen können.
Desweiteren ist stets erforderlich, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte von der Beendigung
des Güterstandes Kenntnis erlangt.-
Mit der Erhebung einer Stufenklage auf Auskunft und Zahlung des Zugewinnausgleichsanspruches
kann die Verjährung gehemmt werden.
TIPP: Es gibt eine Reform der gesetzlichen Regelung zur Zugewinngemeinschaft, die zum
1.9.2009
in Kraft treten soll, um vor allem demjenigen, der in der Ehe mehr Vermögen angehäuft hat,
sich seiner Ausgleichsverpflichtung gegenüber dem anderen Ehegatten nicht mehr so leicht zu entziehen.
Wir beraten Sie in Deutschland und Spanien im deutschen Familienrecht bei Krise, Trennung,
Scheidung und bei der Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen.
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Rechtslage: November 2008
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