Newsticker
Mahnverfahren Spanien 2010

Änderungen in der Bearbeitung eines spanischen Mahnbescheides
(01.03.2010)                             -weiter-

Mietrecht Spanien 2010

Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)                             -weiter-

spanisches Steuerrecht 2010

Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer, Gesellschaften
(20.11.2009)                             -weiter-

Grundbuchauszug Spanien

Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)                             -weiter-

Der Europäische Vollstreckungstitel

Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)                             -weiter-

Rückforderung: spanische IVA

Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)                             -weiter-

Spanische Umsatzsteuer 2009

Vorsteuerabzug, Rückforderung von
bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)                             -weiter-

SL Spanien: Preise 2009

Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)                             -weiter-

Vermögenssteuer in Spanien

Rückwirkend zum 01.01.2008 wurde die Vermögenssteuer abgeschafft - Folgen für Nichtresidenten
(20.02.2009)                             -weiter-

Firmengründung Spanien 2009

Verbilligte Kredite und andere Vorzüge.
(20.01.2009)                             -weiter-

Einspeisevergütung Photovoltaik

Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)                            -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

Archiv

 
 
Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881
   
- Hauptseite
- Standorte
- info@anwalt-spanien.com
- Über uns
- Impressum
- Copyright
 


Spanische Umsatzsteuer - Aktuell 2010



Rückforderung von spanischer Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien.

Ab 1.1.2010 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, so dass Unternehmer, die keine Steuerresidenz in Spanien haben und spanische Umsatzsteuer (IVA) erlitten haben, nunmehr auch per Internet die Rückforderung der Umsatzsteuer beantragen können.

WICHTIG:

Die Rückforderung der spanischen Umsatzsteuer kann jedoch nur von einem steuerlichen Vertreter beantragt werden, der in Spanien seinen Steuersitz hat und für die Rückforderung solidarisch haftet, sollte diese nicht gerechtfertigt sein.

Unsere deutsch-spanische Steuer- und Rechtskanzlei steht Ihnen in Madrid für die Rückforderung der spanischen Umsatzsteuer (IVA) und auf Teneriffa für die kanarische Umsatzsteuer (IGIC) zur Verfügung.




Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 17.08.2009


Erbrecht,Steuerrecht,Erbschaftssteuerrecht,Familienrecht,Gesellschaftsrecht,Baurecht,Immobilienrecht,Transportrecht,Speditionsrecht,Investitionen Spanien,Firmengründung

Design provided by Free Web Templates