D. Cano & D. Luickhardt
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Newsticker |
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Mahnverfahren Spanien 2010
Änderungen in der Bearbeitung eines spanischen
Mahnbescheides
(01.03.2010)
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Mietrecht Spanien 2010
Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)
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spanisches Steuerrecht 2010
Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer,
Gesellschaften
(20.11.2009)
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Grundbuchauszug Spanien
Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)
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Der Europäische Vollstreckungstitel
Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)
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Rückforderung: spanische IVA
Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)
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Spanische Umsatzsteuer 2009
Vorsteuerabzug, Rückforderung von bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)
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SL Spanien: Preise 2009
Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)
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Vermögenssteuer in Spanien
Rückwirkend zum 01.01.2008 wurde
die Vermögenssteuer abgeschafft - Folgen für Nichtresidenten
(20.02.2009)
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Firmengründung Spanien 2009
Verbilligte Kredite und andere Vorzüge.
(20.01.2009)
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Einspeisevergütung Photovoltaik
Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)
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Erbschaftssteuer Kanarische Inseln
Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer
freigestellt
(31.01.2008)
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Archiv
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Recht und Steuer
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| Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881 |
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Spanische Umsatzsteuer - Aktuell 2010
Rückforderung von spanischer Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien.
Ab 1.1.2010 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, so dass Unternehmer, die keine Steuerresidenz in Spanien
haben und spanische Umsatzsteuer (IVA) erlitten haben, nunmehr auch per Internet die Rückforderung der
Umsatzsteuer beantragen können.
WICHTIG:
Die Rückforderung der spanischen Umsatzsteuer kann jedoch nur von einem steuerlichen Vertreter
beantragt werden, der in Spanien seinen Steuersitz hat und für die Rückforderung
solidarisch haftet, sollte diese nicht gerechtfertigt sein.
Unsere deutsch-spanische Steuer- und Rechtskanzlei steht Ihnen in Madrid für die Rückforderung der spanischen
Umsatzsteuer (IVA) und auf Teneriffa für die kanarische Umsatzsteuer (IGIC) zur Verfügung.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 17.08.2009
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