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Spanische Erbschaftssteuer


Spanische Vermögensübertragunssteuer


Spanische Dokumentensteuer

Wir beraten Sie in der Anfertigung der Steuererklärung und führen das gesamte Besteuerungsverfahren in Spanien bei Erbschaft und Immobilienkauf für Sie durch.

Kompliziert ist das spanische Steuersystem, da einige Steuern an die Länder abgetreten sind. Die Länder wirken auf die Steuersätze und Steuererhebung ein.

Es gibt eine Anzahl von Steuern in Spanien, die in Verbindung mit der Bewertung des Grundbesitzes stehen. Eine der wichtigsten Steuereinnahmen in den autonomen Regionen Spaniens ist die sog. Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados (Vermögensübertragungssteuer, Dokumentensteuer).

Diese fallen dann an, wenn eine Privatperson einer anderen Privatperson oder einer juristischen Person ihr Grundbesitz (Immobilie, Grundstück) in Spanien überträgt und eine öffentliche Urkunde über diese Übertragung angefertigt wird.

Zu weiteren wichtigen Einnahmequellen der autonomen Regionen gehört die Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones (Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer).

Da es immer wieder Streitigkeiten darüber gibt, wie eine Immobilie zu bewerten ist, haben die autonomen Regionen eigene Bewertungskriterien geschaffen.

Zu bemerken ist, das die Regionen Canarias und La Rioja die einzigen in Spanien sind, die solche Kriterien noch nicht festgelegt haben.

In weiterem Text erhalten Sie einen Überblick über die Kriterien für die Bewertung einer spanischen Immobilie.

Teil 1: Städtische Immobilien
  • Autonome Region Andalusien (Huelva, Sevilla, Cadiz, Cordoba, Jaen, Malaga, Granada, Almeria)
    1. Provinz, Gemeinde, Lage
    2. Katasterwert
    3. Jahr, in dem die Übertragung stattfindet

    Link: www.juntadeandalucia.es/economiayhacienda/

  • Autonome Region Baleares (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
    1. Gemeinde, Lage
    2. Art von Grundbesitz (ländlich, städtisch)
    3. Art der Bebauung (Ein- oder Mehrfamilienhaus, Geschäftslokale im Erdgeschoss, Garage, Schwimmbad)
    4. Bebaute Fläche, Wohnfläche
    5. Katasterwert
    6. Aktuelle Vermietung
    7. Vorhanden von Lagerräumen, Park/Stellplätzen
    8. Alter
    9. Zustand

    Link: www.tributscaib.org

  • Autonome Region Catalunya (Barcelona, Gerona, Roses, Lloret de Mar, Tarragona, Mont Roig, Lerida)
    1. Provinz, Gemeinde
    2. Katasterwert x Koeffizient (beispielsweise x 0,8 im Fall von Erbschaften)

    Link: www.e-tributs.net/pt/ca/inici

  • Autonome Region Madrid
    1. Gemeinde
    2. Lage (Strasse, Nummer)
    3. Baujahr
    4. Bebaute Fläche, Abstellraum, Garage

    Link: www.madrid.org

  • Autonome Region Murcia
    1. Provinz, Gemeinde
    2. Lage (Strasse, Nummer, Stockwerk)
    3. Baujahr
    4. Jahr der Übertragung

    Link: www.carm.es

  • Autonome Region Valencia (Valencia, Alicante, Denia, Benissa, Teulada, Castellon)
    1. Provinz, Gemeinde
    2. Steuerjahr
    3. Katasterwert x Koeffizient (beispielsweise x 0,8 bei Erbschafts- und Schenkungssteuer)

    Link: http://www.gva.es/c_economia/web/html/Tributos_Impuestos_c.htm

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in anderen spanischen Bundesländern zur Abwicklung Ihrer Steuerangelegenheiten, Nachlassplanung, Erbschaften und des Immobilienkaufes in Spanien zur Verfügung.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Cano & Luickhardt SL
Rechtslage: 29.10.2008