Newsticker
Arbeitsrecht Spanien

2010 - Reform im spanischen Arbeitsrecht
(02.09.2010)                             -weiter-

Photovoltaik Spanien

Investitionen in die Solarstromenergie.
Tarifkontrolle von Solarstromanlagen, die bis zum 29.9.2008 an das Netz gingen.
(15.08.2010)                             -weiter-

Einkommensteuer Nicht-Residenten

Gesetzesänderungen in der Besteuerung der Mieteinnahmen
(01.04.2010)                             -weiter-

Mahnverfahren Spanien 2010

Änderungen in der Bearbeitung eines spanischen Mahnbescheides
(01.03.2010)                             -weiter-

Mietrecht Spanien 2010

Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)                             -weiter-

spanisches Steuerrecht 2010

Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer, Gesellschaften
(20.11.2009)                             -weiter-

Grundbuchauszug Spanien

Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)                             -weiter-

Der Europäische Vollstreckungstitel

Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)                             -weiter-

Rückforderung: spanische IVA

Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)                             -weiter-

Spanische Umsatzsteuer 2009

Vorsteuerabzug, Rückforderung von
bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)                             -weiter-

SL Spanien: Preise 2009

Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)                             -weiter-

Einspeisevergütung Photovoltaik

Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)                            -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

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Neuheiten 2009 im spanischen Umsatzsteuerrecht

  1. Eingeschränkter Vorsteuerabzug

    Neudefinition des Unternehmerbegriffes betrifft Vermögensverwaltungsgesellschaften.

    Bislang waren Handelsgesellschaften wie die spanische GMBH (S.L.) stets Unternehmen und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt, selbst wenn sie nicht aktiv waren oder lediglich als Holding funktionierten.

    Neuheit:

    Die spanische GMBH, die beispielsweise Immobilien hält, die sogenannte Vermögensverwaltungsgesellschaft, die keine andere unternehmerische Aktivität hat, kann nicht mehr erlittene Vorsteuer von der Finanzbehörde zurückfordern.

  2. Veräusserung des gesamten Unternehmens

    Bislang war die Veräusserung umsatzsteuerfrei.

    Dies wird für aktive Unternehmen nunmehr erweitert, selbst wenn nur einzelne Geschäftszweige veräussert werden, gilt die Steuerfreiheit in der spanischen Umsatzsteuer (IVA; entsprechend auf den kanarischen Inseln die IGIC).

  3. Rückforderung von bezahlter spanischer Umsatzsteuer

    1. Umsatzsteuer wird in der Regel zur Zahlung fällig, wenn die Rechnung dem Kunden gestellt wird.
      Zahlt der Kunde die Rechnung nicht, muss trotzdem die Umsatzsteuer an die spanische Finanzbehörde abgeführt werden.
      Bislang konnte erst nach 2 Jahren die gezahlte Umsatzsteuer zurückgefordert werden, jetzt kann dies bereits nach einem Kalenderjahr erfolgen, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

      Nehmen Sie unsere steuerliche Beratung im spanischen Umsatzsteuerrecht in Anspruch, da verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen und Fristen strengstens einzuhalten sind.

    2. Im allgemeinen Umsatzsteuerrückvergütungssystem kann jedes Unternehmen nunmehr monatlich die Umsatzsteuer zurückfordern.

      Hierfür muss das Steuermodell 340 monatlich mit der Umsatzsteuererklärung abgegeben werden.
      Das Modell 340 wird für alle unsere Kunden erstellt, und ist der Auszug der Buchhaltung in Bezug auf die Eingangs – und Ausgangsrechnungen, Investitionsgüter und bestimmte innergemeinschaftliche Erwerbe.

      Interessant ist die monatliche Rückvergütung insbesondere für Unternehmen die kostspielige Anfangsinvestitionen tätigen und dadurch erhebliche Vorsteuerbeträge in der IVA (IGIC) bezahlen müssen.

      Beispielhaft sei hier die Investition in eine Solarstromanlage genannt.








Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 14.04.2009


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