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2010 Reform im spanischen Arbeitsrecht und deren wesentlichen Änderungen

  1. Die Entschädigung des Arbeitnehmers bei einer unbegründeten Kündigung aus objektiven Gründen (nicht disziplinarisch) wird von 45 auf 33 Arbeitstagen gesenkt. 8 Tage des Schadensersatzes übernimmt die FOGASA.

    Die Entschädigung für gewöhnliche Kündigungen ohne Grund bleibt bei 45 Arbeitstagen pro Arbeitsjahr, wenngleich auch hier die Fogasa mit 8 Tagen sich an der Entschädigungshöe beteiltigt.

    20 Tage Entschädigung ist zu zahlen, wenn aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt wird, auch hier beteiligt sich die Fogasa mit 8 Tagen an der Entschädigungshöhe.

  2. Der sogenannte Arbeitsvertrag für obra y servicio (Zeitarbeitsvertrag für bestimmte Tätigkeit) verlangt eine zeitliche Beschränkung von 24 Monaten innerhalb von 30 Monaten maximalem Beschäftigungsverhältnis, unter verstärkter Kontrolle von Kettenarbeitsverträgen in Unternehmensgruppen und deren arbeitsgerichtliche Auslegung als Arbeitsverträge, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen gelten.

  3. Arbeitsrechtsprozess: Sollte in der ersten Instanz bei der spanischen Arbeitsgerichtsbarkeit eine Niederlage erfolgen, ist der Urteilsbetrag beim Gericht zu hinterlegen, es ist darauf zu achten, dass beim sogenannten salario de tramitacion die Beträge in Nettoarbeitslohn, Lohnsteuer und Abgaben an die Sozialversicherung deutlich bei der Hinterlegung unterschieden werden.

  4. Unternehmer sollten Bonus an die Arbeitnehmer nicht mehr direkt in Geld auszahlen, sondern in Beiträgen zu einem Pensionsplan. Es werden Lohnsteuerabzug und Abgaben an die gesetzliche spanische Sozialversicherung gespart.

Hierzu nehmen Sie bitte unsere rechtliche und steuerliche Beratung im spanischen Steuer- und Arbeitsrecht in Anspruch.

Arbeitsvertragsrecht in Spanien:

Man unterscheidet verschiedene Arbeitsverträge, gemäss ihrer sozialen und unternehmerischen Zielsetzung.

In der Praxis wesentlich ist der Unterschied zwischen spanischen Arbeitsverträgen, die auf unbestimmte Zeit und bestimmte Zeit geschlossen werden.

Die sogenannten Zeitverträge müssen begründet werden. Es kann ein Vertrag auf bestimmte Zeit nicht geschlossen werden, ohne klar und deutlich zu spezifizieren, welches der Grund der Befristung ist.

Beispiel: Vertrag auf bestimmte Zeit wegen einer bestimmten Leistung (Contrato de obra o servicio determinado).

In diesem Vertrag ist klar und deutlich zu definieren, welches die bestimmte Leistung sein soll und zudem - darf die Leistung nicht dem gewöhnlichen unternehmerischen Alltag dienlich sein, sondern einen eigenständigen Tätigkeitsbereich umschreiben.

Beispiel: Die Einstellung als Feuerwehrmann mit einem befristeten Arbeitsvertrag ist nur zulässig, wenn beschrieben wird, dass für die Waldbrände von Juli - September dieser Feuerwehrmann eingestellt wird. Fehlt diese Spezifizierung kann das Arbeitsgericht einen spanischen Arbeitsvertrag ohne wirksame Zeitbeschränkung feststellen und bei einer Beendigung die Entschädigung wegen unbegründeter Kündigung festsetzen.

Desweiteren kann dem Unternehmer ein Bussgeld auferlegt werden, da er missbräuchlich einen Zeitarbeitsvertrag geschlossen hat, obgleich von Beginn an, ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit hätte geschlossen werden müssen.

 TIPP

Arbeitnehmer: Unterschreiben Sie keinen Finiquito (Abschlussbescheinigung des Arbeitsverhältnisses), soweit die Entschädigungfrage nicht geklärt ist.

Unternehmer: Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie Zeitarbeitsverträge mit Arbeitnehmern abschliessen, die in Wirklichkeit möglicherweise nicht zulässig sind.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 14.12.2011

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