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Rechtsanwälte – Prozessführung Spanien

 

Spanischer Prozess mit Auslandsbezug

 

Als deutsch-spanische Rechtsanwälte sind wir spezialisiert auf die Prozessführung in Spanien, in welchem deutsches Recht zur Anwendung kommt. Den spanischen Richtern ist dies oft fremd.

Hierfür hat der spanische Gesetzgeber dem Rechtsanwalt und der Partei auferlegt, dass diejenige Partei, die ausländisches Recht im Prozess geltend macht, dies auch beweisen muss.

Der Art. 281 LEC (spanisches Zivilprozessrecht) und die Auslegung der obersten spanischen Zivilgericht mit Urteilen seit dem 11.05.1989 verlangen als Beweis für deutsches Recht eine Rechtsbescheinigung von einem deutschen Notar.

Wir vertreten Sie mit unseren deutschen und spanischen Rechtsanwälten in ganz Spanien , Mallorca, Ibiza und insbesondere

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Rechtsanwalt Fuertenvetura

 

Exkurs

In Spanien ist nicht nur bei Gericht das ausländische Recht (deutsches oder schweizer Recht o.a.) zu beweisen, sondern auch aussergerichtliche bei Notaren.

Ein häufiger Anwendungsfall ist beim spanischen Immobilienkauf und Erbschaften in Spanien eine Rechtsbescheinigung, die das deutsche Erbrecht in Bezug auf Pflichtteilsrecht, Vermächtnisse oder gesetzliche Erbfolge beschreibt. Die Notare und Grundbuchämter in Spanien basieren diese Verlangen nach einer Rechtsbescheinigung für ausländisches Recht nach Art.36 Spanisches Hypothekengesetz.

Procurador – der spanische Gerichtsdiener

Unser Service

Erbschaftsabwicklung in Spanien, Vollabwicklung Immobilienkauf und verkauf in Spanien mit steuerlicher Abwicklung


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