D. Cano & D. Luickhardt
Ihr starker Partner in
|
|
Newsticker |
|
|
Arbeitsrecht Spanien
2010 - Reform im spanischen Arbeitsrecht
(02.09.2010)
-weiter-
Photovoltaik Spanien
Investitionen in die Solarstromenergie.
Tarifkontrolle von Solarstromanlagen, die bis zum 29.9.2008 an das Netz gingen.
(15.08.2010)
-weiter-
Einkommensteuer Nicht-Residenten
Gesetzesänderungen in der Besteuerung der Mieteinnahmen
(01.04.2010)
-weiter-
Mahnverfahren Spanien 2010
Änderungen in der Bearbeitung eines spanischen
Mahnbescheides
(01.03.2010)
-weiter-
Mietrecht Spanien 2010
Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)
-weiter-
spanisches Steuerrecht 2010
Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer,
Gesellschaften
(20.11.2009)
-weiter-
Grundbuchauszug Spanien
Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)
-weiter-
Der Europäische Vollstreckungstitel
Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)
-weiter-
Rückforderung: spanische IVA
Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)
-weiter-
Spanische Umsatzsteuer 2009
Vorsteuerabzug, Rückforderung von bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)
-weiter-
SL Spanien: Preise 2009
Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)
-weiter-
Einspeisevergütung Photovoltaik
Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)
-weiter-
Erbschaftssteuer Kanarische Inseln
Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer
freigestellt
(31.01.2008)
-weiter-
Archiv
|
|
|
|
| |
Recht und Steuer
|
| |
| Zentrale (deutschsprachig): 0034-922788881 |
|
|
|
Neuheiten im spanischen Steuerrecht 2010
Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien informieren Sie über die voraussichtlichen
Änderungen im Jahre 2010 im spanischen Steuerrecht und begleiten Sie bei der
Firmengründung in Spanien, mit den Steuervorteilen auf Teneriffa, Gran Canaria und den anderen
Kanarischen Inseln.
Steuervergünstigung durch RIC und ZEC.
Telefonberatung unter:
Spanien 0034 922 78 88 81 oder
Deutschland 07542 937982
Änderungen im Jahre 2010 im spanischen Steuerrecht zur attraktiven Firmengründung in Spanien.
- Heraufsetzung des Freibetrages der Einmalzahlung des Arbeitlosengeldes auf 15.500,00 Euro für Existenzgründer.
- Erhöhung des Steuersatzes für Sparzinsen auf 19%, und auf 21% über 6.001,00 Euro
- Steuerabzug auf Mieteinnahmen wird auf 19% erhöht
- Einzelunternehmer bekommen einen Abzugsbetrag von 20% der Besteuerungsgrundlage in der spanischen
Einkommensteuer, wenn die Belegschaft in gleicher Zahl beibehalten wird
- Die spanische GmbH (S.L.) wird steuerentlastet. Der Eingangssteuersatz bis zur Besteuerungsgrundlage von
120.202,41 Euro wird von 25% auf 20% herabgesenkt und der hohe Steuersatz ab 120.202,41 Eur wird von 30% auf 20%
herabgesenkt, wenn die Belegschaft in gleicher Zahl beibehalten wird
Durch uns auf Teneriffa und Gran Canaria gegründete Unternehmen können weiter die Steuerersparnis der
RIC geltend machen, die zu einer Steuerlastminderung bis zu 90% führen kann.
Wir empfehlen nach wir vor die Investition in alternative Energieerzeugung durch Windkraft und Solarstrom.
- Die spanische Umsatzsteuer (IVA) wird im Regelsatz von 16% auf 18% erhöht
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 20.11.2009
|
|