Newsticker
Mahnverfahren Spanien 2010

Änderungen in der Bearbeitung eines spanischen Mahnbescheides
(01.03.2010)                             -weiter-

Mietrecht Spanien 2010

Neuheiten im spanischen Mietrecht, spanischen Wohnungseigentum und spanischen Zivilprozessrecht
(16.12.2009)                             -weiter-

spanisches Steuerrecht 2010

Änderungen: Steuersatz Mieteinnahmen, Einzelunternehmer, Gesellschaften
(20.11.2009)                             -weiter-

Grundbuchauszug Spanien

Auswertung in deutscher Sprache innerhalb von 48 Stunden
Honorar: 40,00 EUR
(15.09 .2009)                             -weiter-

Der Europäische Vollstreckungstitel

Die Voraussetzungen eines Europäischen Vollstreckungstitels, das spanische Vollstreckungsverfahren
(24.08.2009)                             -weiter-

Rückforderung: spanische IVA

Aktuell 2010: Rückforderung der Umsatzsteuer für Nichtsteuerresidenten in Spanien
(17.08.2009)                             -weiter-

Spanische Umsatzsteuer 2009

Vorsteuerabzug, Rückforderung von
bezahlter spanischer Umsatzsteuer
(14.04.2009)                             -weiter-

SL Spanien: Preise 2009

Neugründung Gesellschaft: 1500 EUR
Finanz- / Lohnbuchhaltung: ab 150 EUR monatlich
(06.03.2009)                             -weiter-

Vermögenssteuer in Spanien

Rückwirkend zum 01.01.2008 wurde die Vermögenssteuer abgeschafft - Folgen für Nichtresidenten
(20.02.2009)                             -weiter-

Firmengründung Spanien 2009

Verbilligte Kredite und andere Vorzüge.
(20.01.2009)                             -weiter-

Einspeisevergütung Photovoltaik

Änderungen in der spanischen Einspeisevergütung
(29.09.2008)                            -weiter-

Erbschaftssteuer Kanarische Inseln

Zum 1.1.2008 wird eine Erbschaft auf den Kanarischen Inseln zu 99,9 % von der Erbschaftssteuer freigestellt
(31.01.2008)                             -weiter-

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Neuheiten im spanischen Steuerrecht 2010

Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien informieren Sie über die voraussichtlichen Änderungen im Jahre 2010 im spanischen Steuerrecht und begleiten Sie bei der Firmengründung in Spanien, mit den Steuervorteilen auf Teneriffa, Gran Canaria und den anderen Kanarischen Inseln.

Steuervergünstigung durch RIC und ZEC.

Telefonberatung unter:
Spanien 0034 922 78 88 81 oder Deutschland 07542 937982

Änderungen im Jahre 2010 im spanischen Steuerrecht zur attraktiven Firmengründung in Spanien.

  1. Heraufsetzung des Freibetrages der Einmalzahlung des Arbeitlosengeldes auf 15.500,00 Euro für Existenzgründer.
  2. Erhöhung des Steuersatzes für Sparzinsen auf 19%, und auf 21% über 6.001,00 Euro
  3. Steuerabzug auf Mieteinnahmen wird auf 19% erhöht
  4. Einzelunternehmer bekommen einen Abzugsbetrag von 20% der Besteuerungsgrundlage in der spanischen Einkommensteuer, wenn die Belegschaft in gleicher Zahl beibehalten wird
  5. Die spanische GmbH (S.L.) wird steuerentlastet. Der Eingangssteuersatz bis zur Besteuerungsgrundlage von 120.202,41 Euro wird von 25% auf 20% herabgesenkt und der hohe Steuersatz ab 120.202,41 Eur wird von 30% auf 20% herabgesenkt, wenn die Belegschaft in gleicher Zahl beibehalten wird

    Durch uns auf Teneriffa und Gran Canaria gegründete Unternehmen können weiter die Steuerersparnis der RIC geltend machen, die zu einer Steuerlastminderung bis zu 90% führen kann.

    Wir empfehlen nach wir vor die Investition in alternative Energieerzeugung durch Windkraft und Solarstrom.
  6. Die spanische Umsatzsteuer (IVA) wird im Regelsatz von 16% auf 18% erhöht








Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 20.11.2009


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