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Steuerpflichten beim Verkauf einer spanischen Immobilie

Verkauft ein Immobilieneigentümer, der in Spanien steuerresident ist die Immobilie, in der er seinen dauerhaften Wohnsitz hatte, kann er die Besteuerung des Gewinns aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis in Höhe von 18 % vermeiden (01.07.2010 19%), indem er den Erlös in die neu zu erwerbende Immobilie investiert.

Auch diese spanische Immobilie muss dem dauerhaften Wohnsitz dienen.

Weitere Voraussetzungen nach dem spanischen Einkommensteuergesetz sind:
  • die neue Immobilie muss innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb bezogen werden.
  • die neue Immobilie muss zumindest 3 Jahre bewohnt werden.
Hierzu gibt es zahlreiche Ausnahmen, die beispielsweise bei Erbschaft und Scheidung zur Anwendung kommen.

Wir beraten Sie über die Steuerlasten bei dem Verkauf Ihres Familienheimes in Spanien und empfehlen die steueroptimale Vorgehensweise.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: November 2008