Steuerpflichten beim Verkauf einer spanischen Immobilie
Verkauft ein Immobilieneigentümer, der in Spanien steuerresident ist die Immobilie, in der er seinen dauerhaften Wohnsitz hatte, kann er die Besteuerung des Gewinns aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis in Höhe von 18 % vermeiden (01.07.2010 19%), indem er den Erlös in die neu zu erwerbende Immobilie investiert.
Auch diese spanische Immobilie muss dem dauerhaften Wohnsitz dienen.
Weitere Voraussetzungen nach dem spanischen Einkommensteuergesetz sind:
- die neue Immobilie muss innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb bezogen werden.
- die neue Immobilie muss zumindest 3 Jahre bewohnt werden.
Wir beraten Sie über die Steuerlasten bei dem Verkauf Ihres Familienheimes in Spanien und empfehlen die steueroptimale Vorgehensweise.
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Rechtslage: 11.01.2012
