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Aktuell 2012: Rechtsmittel gegen die Vollstreckung von spanischen Steuerbescheiden in Deutschland.

Spanien vollstreckt verstärkt in Deutschland spanische Steuerschulden von ehemaligen Immobilieneigentümern, die in Spanien Ihre Ferienimmobilie verkauft haben.

Unsere Leistung:

Rechtsmittelverfahren vor deutschen und spanischen Finanzbehörden

Hintergrund:

Die internationale Zusammenarbeit der Finanzbehörden ist mittlerweile grenzüberschreitend.

Der klassische Ausgangsfall ist, dass ein Nicht Steuerresident in Spanien seine Ferienimmobilie verkauft, seine Steuererklärung zur staatlichen Gewinnbesteuerung zum Immobilienverkauf nicht abgibt oder nur unvollständig und die spanische Finanzbehörde einen Steuerbescheid erlässt, der durch das Amtsblatt öffentlich zugestellt wird und der Steuerschuldner erst Jahre später durch Pfändung seiner deutschen Bankkonten durch die deutsche Finanzbehörde aufgrund des spanischen Vollstreckungsersuchens erfährt.

  TIPP:

  1. Jeder Immobilienverkauf in Spanien muss in Spanien steuerlich im Modell 210 (früher Modell 212) innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkauf erklärt werden.

    Lediglich den Steuerrückbehalt von 3% zu akzeptieren und dann ohne Erledigung der Steuererklärung nach Deutschland zu verziehen, ist zumindest ein leichtes Steuervergehen, bei grösseren Steuerzahlbeträgen, kann es aber auch als schweres Steuervergehen mit den entsprechenden Bussgeldern qualifiziert werden.

    Die spanische Steuerbehörde erlässt in jedem Fall einen Steuerbescheid und einen Bussgeldbescheid, wenn nicht rechtzeitig gegen die Handlungen der spanischen Finanzbehörde vorgegangen wird.

  2. Die spanische Finanzbehörde erhält die Daten des Immobilienverkaufes vom Notar, der nach Art.93.4 LGT hierzu verpflichtet ist.

  3. Verkehrswert der Immobilie statt Kaufpreis:

    Die spanische Finanzbehörde ist nicht an die Wertangaben zum Kaufpreis der Immobilie in der notariellen Urkunde gebunden, sondern kann eine eigene Verkehrswerteinschätzung vornehmen, und entsprechend den Steuerzahlbetrag festsetzen.

    Hiergegen haben Sie Rechtsmittel, wenn Sie den Steuerbescheid ordnungsgemäss erhalten.

    Doch bei dem Wegzug nach Deutschland, Schweiz oder Österreich, ohne Benennung eines Steuervertreters in Spanien, zu dem Sie verpflichtet sind, wird per öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Der Steuerbescheid und die entsprechende Bewertung wird rechtskräftig.

  4. Mit dem königlichen Dekret 20/2011, welches jetzt zum 1.1.2012 Wirkung entfaltet, wird die internationale Zusammenarbeit verfestigt.

    Damit vollstreckt die deutsche als auch die spanische Finanzbehörde in der gegenseitigen Rechtshilfe die Steuerbescheide im jeweiligen Wohnsitzland des Steuerschuldners.

    Neu ist, dass nach Art.29bis LGT neue Steuerpflichten von der im Zielland vollstreckenden Behörde festgesetzt werden können.

    Zudem wird die steuerliche Verjährung unterbrochen, damit wird beispielsweise bei einer Einziehung einer spanischen Erbschaftssteuerzahllast in Deutschland, die Verjährung der spanischen Steuerschuld durch die Handlungen der deutschen Finanzbehörde unterbrochen.

    Ebenso wurde der Art.81 LGT angepasst und die Steuerbescheide der verschiedenen Länder werden ohne weitere Prüfung anerkannt.

    Flankiernde Massnahmen sind in den Art.177 ff. LGT geregelt, vor allen Dingen der reibungslose Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden, zeitgleiche Steuerprüfungen in verschiedenen Ländern, Anwesenheit von Finanzbeamten der anderen Länder.

    Äusserst wichtig ist auch die Amtshilfe bei der Zustellung von Steuerbescheiden im jeweiligen anderen Land.

      TIPP:

    Die Benennung eines steuerlichen Vertreters in Spanien ist gesetzlich vorgeschrieben ! Wir stehen Ihnen zur Verfügung. Sie vermeiden damit den wesentlichen Nachteil, dass spanische Steuerbescheide rechtskräftig werden, da Sie nichts von der Zustellung erfuhren.

    Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
    Rechtslage: 11.01.2012

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