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Steuerliche Änderungen für das Jahr 2008/2009
Die Vermögenssteuer wurde mit einem Gesetz vom 23.12.2008 für das ganze Jahr 2008, rückwirkend
zum 1.1.2008, mit einer Vergünstigung zu 100 % für alle Steuerpflichtigen belegt.
Damit wurde die Vermögenssteuer im gesamten spanischen Staatsgebiet abgeschafft und nicht wie
bislang nur in einzelnen Regionen Spaniens.
Für Nichtsteuerresidenten hat dies die Folge, dass das Modell 214 im Jahre 2009 keine Anwendung mehr findet.
Es finden nunmehr die Modelle 210 und 215 Anwendung.
WICHTIG:
Die Abschaffung des Modell 214 hat zur Folge, dass nunmehr alle Steuererklärungen
im Modell 210 bis spätestens zum 30.6.200X des Folgejahres abgegeben werden müssen und nicht mehr wie bisher
bis zum 31.12.200X Zeit ist.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
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Rechtslage: 20.02.2009
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