Telefonnummer Spanien: 0034-922788881Telefonnummer Deutschland: 07542-937982 Faxnummer: 0034-922789358 
  Madrid   Teneriffa   Gran Canaria   Hannover   Friedrichshafen   Frankfurt   Berlin

Steuerpflichten einer spanischen Sociedad Limitada (S.L.)

Die spanische S.L. ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Deshalb ist eine ordentliche kaufmännische Buchhaltung nach dem Handelsgesetzbuch zu führen, sowie bis zum 20. April, 20. Oktober, 20. Dezember eine Vorauszahlung auf die Körperschaftssteuer zu entrichten.

Die Jahressteuererklärung muss in jedem Jahr bis zum 25. Juli für das vergangene Wirtschaftsjahr bei der Finanzbehörde eingereicht werden.

Die Umsatzsteuererklärungen müssen vierteljährlich abgegeben werden.

Diese Steuer- und Buchhaltungspflichten gelten in eingeschränktem Umfang für sogenannte INAKTIVE Gesellschaften und sogenannte VERMÖGENSVERWALTUNGSGESELLSCHAFTEN, die nur Immobilien halten.

Die Nichterfüllung dieser Pflichten sind leichte bis schwere Steuervergehen nach der spanischen Abgabenordnung, Art. 29.2 c), 198,203 LGT.

Wir bieten Ihnen einen zuverlässigen und kompetenten Buchhaltungs- und Steuerservice für 150,- EUR im Monat in ganz Spanien. Dann müssen Sie sich in dieser Hinsicht um nichts mehr kümmern.

  Aktuell: Steuern 2011

  1. Spanische Umsatzsteuererklärungen können jetzt auch bei kleinen und mittelständigen Unternehmen monatlich abgegeben werden, und dann auch die Umsatzsteuerrückvergütung monatlich verlangt werden, es muss mit dem Antrag nicht mehr zum Jahresende gewartet werden.

  2. Der Art.45 LIS (spanisches Körperschaftssteuergesetz) regelt zwei Optionen der Körperschaftssteuervorauszahlung.

    Im Einzelfall, bis zum Umsatz von 6.010.121,04 EUR haben Sie die Wahl zwischen der Option, die sich auf das vorletzte im 1. Quartal und dann auf das vorherige Geschäftsjahr (2., 3., 4. Quartal) bezieht und mit 18% von der Besteuerungsgrundlage berechnet wird.

    Die zweiten Option bezieht sich auf das laufende Geschäftsjahr.

    Die erste Option ermöglicht weitere Abzüge von der Besteuerungsgrundlage:

    Von der Besteuerungsgrundlage sind abzuziehen:

    Deducciones - Abzugsposten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden, Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Wiederanlage von Verkaufserlösen aus Anlagevermögen etc.

    Retenciones - Steuerrückbehalte, bspsweise von Zinserträgen als Geldanlagen

    Bonificaciones - Vergünstigungen; Bsp. bei Gewinnen aus Ceuta und Mellila werden nur 50% angesetzt.

    Grosse Unternehmen mit einem Umsatz ab 6.010.121,04 EUR gebunden und damit bezieht sich die Berechnungsgrundlage auf das laufende Geschäftsjahr. Deducciones sind nicht absetzbar. Lediglich die Vorauszahlungen sind absetzbar.

    Besonders für neugegründete spanische Firmen lohnt sich meist die erste Option, um die Verlustjahre auch noch bei den Körperschaftssteuervorauszahlungen nutzen zu können, denn es wird auf die vorletzte und vorhergehende Besteuerungsgrundlage (Cuota integra) aus den beiden Vorjahren Bezug genommen.

  3. Verrechnung von Verlusten in der spanischen Körperschaftssteuer (art. 25 Ley de Impuesto de sociedades)

    Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass eine spanische SL (spanische GmbH) auch aus Jahren, die steuerrechtlich schon verjährt sind, welche damit schon länger als 4 Jahre zurückliegen, Verluste mit aktuellen Gewinnen verrechnen kann. Die Herkunft der Verluste muss belegt werden.

      WICHTIG:

    Verluste können ab dem 1.1.2012, 18 Jahre (früher 15 Jahre) vorgetragen werden, bei neuen Firmengründungen berechenbar ab dem ersten Jahr mit Gewinn vor Steuer.

    Für Unternehmen mit einem Umsatz von über 6.010.121,04 EUR gelten Sonderregeln.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 11.11.2011

Hauptseite | Kanzlei | Rechtsanwälte | Kontakt | Impressum | Copyright | weitere Themen |
Copyright © 2011 Cano & Luickhardt SL
Web Design by Richlyn Systems Ltd