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Aktuell 2011: Spanische Umsatzsteuer

 Besonderheit

Dienstleistungen via Internet (Elektronisches Buch) - Wir vertreten Sie bei Prozessen im spanischen Steuerrecht vor spanischen Finanzgerichten (TEAR, TEAC)

Jeder nichteuropäische Dienstleister, der an Endkunden im europäischen Wirtschaftsraum elektronische Dienstleistungen erbringt, kann sich in Spanien bei der Umsatzsteuer in dieser Kategorie anmelden, und damit in einem europäischen Land, sprich Spanien, die gesamte Umsatzsteuer für alle Leistungen an Endkunden in der EU abführen.

 Anwendungsbereich:

Unternehmer mit Sitz ausserhalb der europäischen Union.

Endkunde ist Verbraucher (Nichtunternehmer) ansässig in der europäischen Union.

Der Unternehmer erhält mit der Anmeldung in diese besondere Kategorie die Möglichkeit, die in Spanien erlittene Vorsteuer im Umsatzsteuerrückerstattungsverfahren nach Art.119 LIVA zurückzuerhalten.

 Steuerpflichten:

Der Unternehmer mit Sitz im Drittland muss in Spanien quartalsweise eine Umsatzsteuermeldung abgeben und die entsprechende ausgewiesene Umsatzsteuer für alle Leistungen in der europäischen Union gemäss dem jeweiligen Landessatz in Spanien abführen.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 14.12.2011

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