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Vermögenssteuer in Spanien

Aktuell 16.9.2011 Neueinführung Vermögenssteuer in Spanien.

Wir berechnen in 24 Stunden Ihre Vermögenssteuerlast.

  Detailinformationen:

Die Vermögenssteuer besteht seit 1991, ist jedoch steuerlich durch eine 100% Vergünstigung und Freistellung von der Erklärungspflicht praktisch seit 1.1.2008 verschwunden gewesen.

Die sogenannte Wiedereinführung soll nur befristet bis zum 31.12.2012 erfolgen.

Die erste Fälligkeit der Vermögenssteuer erfolgt am 31.12.2011.

Es gelten folgende Freibeträge: Wohnung des ständigen Wohnsitzes: 300.000,00 EUR.

Grundfreibetrag: Mindestens 700.000,00 EUR, für Nichtsteuerresidenten und Steuerresidenten gleichermassen, wobei die spanischen Regionen (Comunidades Autonomas) noch höhere Freibeträge festsetzen können.

Wichtig für die Nichtsteuerresidenten in Spanien ist, dass sie nach Art.6 verpflichtet sind, einen steuerlichen Vertreter in Spanien zu bestellen.

Informationen zur Steuerrepräsentanz in Spanien

  Unser SERVICE: Steuervertretung in Spanien

Mit dem 1.1.2013 wird die Vermögenssteuer wieder ausser Kraft gesetzt, in dem wieder eine Vergünstigung von 100% eingeführt wird. Letztlich ist es eine politische Massnahme um Vermögensbestände sichtbar zu machen.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 14.12.2011

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