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Schuldnerschutz in der Hypothekenvollstreckung Spanien

Zwangsversteigerung Spanien - allgemein

Aktuell: Juli 2011 Gesetzesänderung RD8/2011 Schuldnerschutz in der Hypothekenvollstreckung in spanische Immobilie.

Banken müssen bei der Hypothekenvollstreckung und Zwangsversteigerung mindestens 60% des Verkehrswertes der spanischen Immobilie bieten, und können nicht mehr zur Höhe der Schuld sich die Immobilie in der Zwangsversteigerung aneignen.

Unser Serviceangebot:

Vertretung bei Zwangsversteigerungen von spanischen Immobilien in Spanien, Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Barcelona, Valencia und Madrid.

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Rechtslage: 05.09.2011

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