Schuldnerschutz in der Hypothekenvollstreckung Spanien
Zwangsversteigerung Spanien - allgemein
Aktuell: Juli 2011 Gesetzesänderung RD8/2011 Schuldnerschutz in der Hypothekenvollstreckung in spanische Immobilie.
Banken müssen bei der Hypothekenvollstreckung und Zwangsversteigerung mindestens 60% des Verkehrswertes der spanischen Immobilie bieten, und können nicht mehr zur Höhe der Schuld sich die Immobilie in der Zwangsversteigerung aneignen.
Unser Serviceangebot:
Vertretung bei Zwangsversteigerungen von spanischen Immobilien in Spanien, Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Barcelona, Valencia und Madrid.
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Rechtslage: 05.09.2011
