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Vertriebsvertrag Spanien

LeistungServicePaket Vertrieb Spanien - Einstieg Neuer Markt Spanien

Steuerliche Vertretung in Spanien (Fiskalvertreter)

Vertriebsvertrag Spanien, Handelsvertretervertrag Spanien

Prozessvertretung bei staatlichen und Schiedsgerichten


Link: Beispiel eines Vertriebsvertrages

Ein Unternehmen aus dem Ausland möchte seine Produkte in Spanien erstmals auf dem spanischen Markt verkaufen. Hierfür gibt es verschiedene Strategien, die neben dem unternehmerischen know how einer umfassenden rechtlichen und steuerlichen Beratung und Betreuung in Spanien bedürfen.
  1. Fiskalvertretung - Steuerberatung im spanischen Steuerrecht

    Unsere Kanzlei bietet die Fiskalvertretung in Spanien als Zusatzleistung zu unserer steuerberatenden Tätigkeit an. Es geht über die beratende Leistung hinaus, und hat zum Ziel, die ausländische Firma steuerlich in Spanien bei der zuständigen Finanzbehärde anzumelden und dann fortfolgend zu vertreten.

    Bei der Anmeldung zu unterscheiden:

    1. Anmeldung einer Betriebsstätte in Spanien
    2. Anmeldung bei der spanischen Finanzbehörde ohne Betriebsstätte

    1. Die Anmeldung einer Betriebsstätte, Niederlassung oder die Gründung einer Tochtergesellschaft geht über die Fiskalvertretung hinaus.

      Wir empfehlen in der Regel die Gründung einer Tochtergesellschaft, da hierbei die Präsenz in Spanien für den spanischen Endkunden sichtbar ist und keine innergemeinschaftlichen Lieferungen gegenüber dem Kunden stattfinden.
      Wir gründen für Sie die Tochtergesellschaft in Form der spanischen GmbH (SL) für 1500,00 EUR, und betreuen Sie anschliessend in
      • Buchhaltung und Steuer
      • Lohnabrechnung
      • Sozialversicherunsangelegenheiten
      • Vertragsgestaltung
      • prozessualen Vertretung bei staatlichen Gerichten und spanischen Schiedsgerichten

      Weitere Informationen zur Gründung einer spanischen S.L.

    2. Anmeldung ohne Betriebsstätte, Fiskalvertretung in Spanien

      Zur Sondierung des spanischen Marktes bedarf es in der Regel keiner Betriebsstätte, die Anmeldung des Unternehmens in Spanien hat deshalb zum Ziel,

      1. spanische Steuernummer zu erhalten, welche als NIF bezeichnet wird.

        Für eine natürliche Person ist hierzu zunächst eine NIE (Numero de Identificacion Extranjero zu erhalten) und dann kann die NIF beantragt werden.

        NIE Nummer Spanien

      2. am spanischen Umsatzsteuerverfahren teilhaben zu können

      3. Lohnsteuer von Vertriebsmitarbeitern an die spanische Finanzbehörde abführen zu können.

      Wir bieten Ihnen diesen Service der Anmeldung von a)-c) als Steuer- und Rechtskanzlei in Spanien zu einem Pauschalpreis von 400,00 EUR zzgl. USt an.

      Desweiteren erledigen wir die Steuererklärungen in der Umsatzsteuer und Lohnsteuerabzug nach Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung und Abgabenaufstellung für die spanische Sozialversicherungsbehörde.

      Die Fiskalvertretung ist in Spanien obligatorisch und kann bei Unterlassung zu einem Bussgeldbescheid von 2000.- EUR führen.

      Die Fiskalvertretung kann umfassend sein. Anwendungsbereiche der steuerlichen Vertretung in Spanien:

      • Teilnahme am spanischen Umsatzsteuerverfahren
      • Für Unternehmen aus Drittländern ist die Fiskalvertretung obligatorisch, um spanische Umsatzsteuer, die in Spanien bezahlt wurde, zurückzuerhalten
      • Lohnsteuerabzug bei Mitarbeitern in Spanien
      • Abgabe von spanischen Steuererklärungen bezüglich Gewinne aus unternehmerischen Leistungen in Spanien (Montagearbeiten), Immobilienverkäufen
      • Steuerliche Vertretung vor den Finanzämtern der einzelnen spanischen Regionen (comunidades autonomas) bei abgetretenen Steuern, wie die Grunderwerbssteuer und bei Gemeindesteuererhebungen
      • Steuerliche Vertretung bei Steuerprüfungen auf staatlicher, regionaler und Gemeindeebene

  2. Schiedsgerichtsbarkeit in Spanien

    Wir vertreten Sie nicht nur vor allen spanischen staatlichen Gerichten, sondern auch vor spanischen Schiedsgerichten, wir empfehlen und gestalten alle unsere Kundenverträge mit den sogenannten Schiedsgerichtsklauseln. Es wird damit bei Handelsstreitigkeiten auf die staatliche Gerichtsbarkeit verzichtet, und die wesentlich effizientere Schiedsgerichtsbarkeit abschliessend ausgewählt.

    Die Urteile eines Schiedsgerichtes können vor dem staatlichen Berufungsgericht angefochten werden, jedoch sind die Zustellfristen von 15 Kalendertagen in der ersten Instanz und die maximale Prozessdauer von 6 Monaten Garant für eine schnelle Streitbeilegung.

    Die Kosten müssen anfangs von den beiden Parteien ausgelegt werden, am Ende kann durch Kostenausspruch die Kostenlast auf eine Partei gelegt werden.

    Beim Schiedsgericht kann die Verhandlungssprache, die Richteranzahl und der Verhandlungsort frei gewählt werden.

    Letztlich ist das Urteil eines Schiedsgerichtes ebenso vollstreckbar, jedoch ist hierfür wieder das Staatliche Gericht zuständig.

    Bei der Vollstreckung in Spanien und Deutschland stehen wir Ihnen auch für die Urteile der Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung.

  3. Vertriebsvertrag in Spanien, Abgrenzung zum Handelsvertretervertrag

    Der Handelsvertreter sorgt für die Vertragsanbahnung für Geschäftsabschlüsse, während die Vertriebsfirma die Produkte an den Endkunden verkauft.

    Wie eingangs beschrieben, kann man durch einen Vertriebsvertrag mit einer Vertriebsfirma in Spanien seine Produkte vermarkten oder man kann eigene Vertriebsmitarbeiter einstellen, die dann das Produkt in Spanien anpreisen und direkt verkaufen.

    Hierbei ergibt sich die Variante sofort eine spanische GmbH als Tochtergesellschaft zu gründen und dort den Vertriebsmitarbeiter einzustellen, um einen Direktvertrieb aufzubauen, oder mittels einer Fiskalvertretung Mitarbeiter bei der Muttergesellschaft in Deutschland, Österreich oder Schweiz einzustellen und in Spanien die entsprechenden Löhne zu bezahlen. Dann wird der Warenverkauf direkt von der Muttergesellschaft als innergemeinschaftliche Warenlieferung abgewickelt.

    Der typisierte Vertriebsvertrag wird in der Regel mit einer selbständigen, in Spanien ansässigen Vertriebsfirma, zum Beispiel einer Supermarktkette geschlossen, die dann Ihr Produkt in das Sortiment aufnimmt.

    Der Vertriebsvertrag hat handelsrechtlichen Charakter.

    Es sei darauf hingewiesen, dass die Vertriebsverträge unserer Kanzlei stets mit Schiedsgerichtsklauseln ausgestattet sind.

Wir stehen Ihnen mit unserem Leistungspaket Einstieg Neuer Markt Spanien zur in Steuer & Recht zur Verfügung

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Rechtslage: 14.12.2011

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