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Zahlungsklage im spanischen Wohnungseigentumsrecht
Wichtig:
Wohnungseigentümer in Spanien sollten diesen Text aufmerksam lesen, da auch ohne Kenntnisnahme
des Eigentümers ein vollstreckungsfähiger Zahlungstitel Grundlage für
eine Vollstreckung in das spanische Immobilieneigentum erlassen werden kann.
Deshalb ist stets ein rechtlicher Vertreter als Zustellungsbevollmächtigter bei der
Eigentümergemeinschaft zu benennen.
Wir stehen Ihnen hierzu zur Verfügung, so dass Ihre rechtlichen Interessen jederzeit gewahrt werden.
Wer in Spanien eine Eigentumswohnung besitzt oder eine Immobilie, die Teil einer
sogenannten Urbanisation ist, hat in der Regel monatlich eine Umlage an den Gemeinschaftskosten
und der Rücklagenbildung gemäss dem Eigentumsanteil am Gesamtkomplex zu bezahlen.
Desweiteren können durch Hauptversammlungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft
Sonderzahlungen beschlossen werden.
Meistens beziehen sich die Sonderzahlungen auf einmalige Leistungen, wie Reparaturen am
Gebäude, erneuter Anstrich, etc.
Der spanische Gesetzgeber hat erkannt, dass eine Vielzahl von Wohnungseigentümer
nicht ihre Beiträäge an die Verwaltung der Eigentumsgemeinschaft zahlen.
Hierdurch kommt es zu finanziellen Engpässen.
Das im spanischen Zivilprozessrecht vorgesehene Mahnverfahren wurde im spanischen
Wohnungseigentumsgesetz ergänzend geregelt, um ausstehende Forderungen gegen
Immobilieneigentümer gerichtlich geltend machen zu können und gegebenenfalls zu
vollstrecken, und zwar durch Zwangsversteigerung des spanischen Immobilieneigentums.
Die spanische Zahlungsklage iniitiert durch ein spezielles Mahnverfahren im Überblick:
- Örtliche Zuständigkeit des Gerichts:
Lageort des spanischen Immobilieneigentums oder allgemeiner Wohnsitz
Eigentümers der spanischen Immobilie.
- Aktivlegitimation
Der Präsident der Eigentümergemeinschaft leitet die Zahlungsklage als Mahnverfahren
ein. Er ist Prozesspartei.
- Besonderheiten
Die Eigentümerhauptversammlung muss die Schuldhöhe feststellen und
die gerichtlichen Massnahmen beschliessen.
Zertifizierung und Zustellung des Beschlusses muss erfolgen.
Merke: Die Zustellung kann auch an das Apartment erfolgen, welches zur Zeit vermietet ist.
Die Zustellung zum Mieter ist rechtswirksam.
Letztlich ist auch der Aushang am schwarzen Brett ausreichend, um
rechtswirksam an den Wohnungseigentümer zuzustellen, der in Deutschland wohnt und
keine Kenntnis von der Zustellung erhält.
Zustellungsbevollmächtigter in Spanien bei der
Verwaltung der Eigentümergemeinschaft benannt werden.
- Zustellung im gerichtlichen Verfahren
Im gerichtlichen Mahnverfahren erfolgt nochmals eine Zustellung, und zwar in diesem Fall,
der Antragsschrift mit der Zahlungsaufforderung.
Die Zustellung erfolgt wie oben ausgeführt, mit dem Unterschied, dass bei persönlicher
Unzustellbarkeit, letztlich beim zuständigen Gericht durch öffentliche
Bekanntmachung an der Gerichtstafel die Zustellung erfolgt.
Merke: Auch in diesem Verfahrensabschnitt wird das Verfahren NICHT unterbrochen,
wenn der Immobilieneigentümer keine Kenntnis erhält.
Sollte der beklagte Immobilieneigentümer nicht innerhalb von 20 Werktagen der
gerichtlichen Zahlungsaufforderung widersprechen, wird der Richter antragsgemäss einen
Vollstreckungstitel erlassen.
Bei Widerspruch kommt es zur mündlichen Verhandlung, nachdem die Eigentümergemeinschaft im
entsprechenden Klageverfahren die Anspruchsbegründung eingeleitet hat.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Cano y Luickhardt S.L.
Rechtslage: 20.05.2008
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