ZEC - Zona especial Canarias
Firmengründung in Spanien - Firmengründung ZEC Kanarische Inseln
- Aktuell 2012/2013 Steuersparen mit der ZEC Gesellschaft in Spanien, Kanarische Inseln
Gesetzesänderung vom 29.12.2006
Die Niedrigbesteuerung im Rahmen der ZEC wird bis zum 31.12.2019 aufrechterhalten.
Zahlen Sie nur 4% statt 35% Körperschaftssteuer in Spanien und unterstützen Sie dabei die wirtschaftliche Entwicklung der Kanarischen Inseln.
Unsere Kanzlei bietet zu Ihrer Unterstützung folgenden langfristigen Service an:
- Antragsverfahren vor dem ZEC Gremium
- Firmengründung mit der adäquaten Rechtsform. Die SL Gründung ist in der Praxis die weit
verbreiteste, hierbei können auch Holdingstrukturen konzipiert werden.
- Finanzbuchhaltung gemäß dem spanischen Handelsgesetzbuch und der besonderen ZEC Vorschriften.
- Arbeitsverträge für die Anstellung der mindestens 3 Arbeitnehmer.
- Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung.
- Lohnbuchhaltung und Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen.
- Jährliche Bilanzerstellung, Körperschaftssteuererklärung mit Vorauszahlungen und monatlichen Umsatzsteuererklärungen.
Desweiteren bieten wir die Fiskalvertretung in Spanien an.
Die Beratungssprachen sind deutsch, spanisch, englisch und tschechisch.
Auszugsweise einige Vorteile der ZEC:
- Niedrigbesteuerung von 4 % mit einer limitierten Besteuerungsgrundlage,
die von der Anzahl der
Arbeitnehmer und der Aktivität abhängig ist. (Die Produktion von Solarpanelen mit 5 Arbeitnehmern
ist als industrielle Aktivität zu qualifizieren und kann damit bis 1.800.000,- Euro Besteuerungsgrundlage
von der Niedrigbesteuerung profitieren.
- Kauf von Immobilien, die der Aktivität der ZEC Gesellschaft dienen, werden nicht mit der
Grunderwerbssteuer
von zur Zeit 6,5 % (Stand: März 2007) belastet.
- Einfuhr von Gütern ist von der IGIC befreit.
- Gesellschaftsgründung auf den Kanarischen Inseln -
- Häufige Fragen und Antworten zum Thema ZEC Kanarische Inseln -
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Rechtslage: 14.09.2012