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Zwangsvollstreckung Spanien

Aufrechnung Schuld – Dación en pago

 

Alternativen zur Zwangsversteigerung, Veraltung und Hypothek

Stand: 13.09.2019

Die Dación en pago – Inzahlungnahme ist ein beliebtes juristisches Instrument in Spanien, um Schuldner, die keine Liquidität haben, eine Möglichkeit der Schuldentilgung zu geben.

Die Alternative des Verkaufes einer Immobilie, um Gelder zu beschaffen, um die Schuld zu tilgen, scheitert oftmals an dem Willen des Schuldners.

Die dación en pago erfolgt in notarieller Urkunde. Der Schuldner verkauft die spanische Immobilie an den Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betreibt.

Der Gläubiger erwirbt die Immobilie unter Aufrechnung der Schuld.

Die Grunderwerbssteuer ist vom Gläubiger, je nach Region, zwischen 6 und 11% des steuerlichen Verkehrswertes zu bezahlen.

Der steuerliche Verkehrswert ist der Mindestwert, der beim Verkauf angesetzt werden darf.

Beispiel

Immobilienwert 200.000 EUR
Mallorca 8% Grunderwerbssteuer
Teneriffa, Gran Canaria 6,5% Grunderwerbssteuer
Almeria, Vera (Andalusien) 8% Grunderwerbsteuer
Barcelona:: 10% Grunderwerbsteuer
Valencia, Alicante, Torrevieja: 10% Grunderwerbsteuer

 

Tipp

Dem Schuldner ist die Inzahlungsgabe zu empfehlen, da er damit die hohen Kosten für die Zwangsversteigerung abwenden kann.

Sollte der Schuldner nicht der Inzahlungnahme zustimmen, dann ist die Zwangsvollstreckung in das Immobilienvermögen in Spanien fortzuführen, zunächst mit einem Antrag auf Beschlagnahme (Anotacion de embargo) und aus diesem Beschlagnahmevermerk kann dann die Zwangsversteigerung eingeleitet werden.

Die Zwangsversteigerung erfolgt mittlerweile online über das Jusitzportal. Vor der Stattgabe der Zwangsversteigerung ist eine Verkehrswertschätzung durchzuführen, da sich nach dem Verkehrswert der Versteigerungswert errechnet.

Weitere alternative Maßnahmen zur Zwangsversteigerung ist die Hypothekeneintragung oder aber die Zwangsverwaltung, letzteres ist interessant, bei vermieteten spanischen Immobilien, mit einem Verkehrswert, der die Schuld bei weitem übersteigt.

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D. Luickhardt, Rechtsanwalt, Abogado, sp. Steuerberater

D. Luickhardt, Rechtsanwalt, Abogado, sp. Steuerberater

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Zwangsvollstreckung, Vollstreckung ausländischer Titel in Spanien, Zwangsversteigerung, Zahlungsklagen

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