Spanien: 0034-922 788 881 // Deutschland: 0049-7542 937 982 info@legalium.com

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

Madrid -  Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Fuerteventura - Berlin - Hannover - Tettnang

Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Zugewinngemeinschaft – Immobilienbesitz

In unserer täglichen Praxis im deutsch-spanischen Rechtsverkehr kommt es häufig vor, dass deutsche Ehepaare eine Immobilie in Spanien erwerben.

Da die Ehe in Deutschland geschlossen wurde, regelt im Normalfall die sogenannte Zugewinngemeinschaft den Güterstand. Dem spanischen, beurkundenden Notar fehlt die Kenntnis des deutschen Rechts im Bezug auf das Rechtsinstitut der Zugewinngemeinschaft. Deshalb befinden sich in spanischen Kaufurkunden für Immobilien häufig Begriffe wie:

  • sociedad conyugal
  • sociedad ganancial
  • comunidad de bienes

Diese Begriffe beschreiben in keinem Fall die Zugewinngemeinschaft, sondern ganz im Gegenteil, eine Vermögensverschmelzung.

Dies kann sehr unangenehme und kostenaufwendige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen, wenn dann Scheidung oder eine Auflösung des Güterstands durchzuführen ist.

Denn schließlich ist eine der Grundprinzipien der deutschen Zugewinngemeinschaft die strikte Vermögenstrennung, die lediglich einen schuldrechtlichen Zugewinnausgleich kennt.

Deshalb empfehlen wir Ihnen unseren Servicepaket „Immobilienkauf“

Immobilienkauf Spanien

Wir bereiten den Kaufvertrag vor und wickeln den gesamten Immobilienkauf ab, so das Sie mit der rechtlichen Sicherheit Ihr Eigentum erwerben. Sollten Sie schon in der Phase der Trennung oder kurz vor der Scheidung stehen, werden wir das gesamte Verfahren für Sie durchführen und durch unsere Erfahrung erfolgreich und kostengünstig für Ihre Rechte eintreten.

Scheidung deutscher Ehepartner – Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleichsanspruch entsteht mit Rechtskraft der Scheidung.

Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland.

Deutsche, die in Spanien leben, und die Ehe in Deutschland geschlossen haben, unterliegen in der Regel dem deutschen Zugewinnausgleichsrecht.

Daraus folgt, dass auch bei einer Scheidung in Spanien der Zugewinnausgleichsanspruch nach deutschem Recht geltend gemacht werden muss.

Wir setzten Ihre Zugewinnausgleichsforderung in Spanien und Deutschland durch.

Der Zugewinnausgleichsanspruch ist sehr wichtig, da er für einen Vermögensausgleich zwischen den scheidenden Ehegatten sorgt.

Das in der Ehe gemeinsam Erarbeitete soll gerecht unter beiden verteilt werden.

Zugewinnausgleich – Berechnung:

Die Berechnung ist komplex, da zum einen definiert werden muss, welche Rechnungsposten in die Berechnung eingestellt werden und zum anderen Inflationskoeffizienten die Werte modifizieren.

Faustregel:

Jeder Ehegatte kann sein Anfangsvermögen, welches er bei Heirat hatte von seinem Endvermögen, welches er bei Zustellung der Scheidungsklage hat, abziehen, und erhält dann seinen Zugewinn.

Hat der andere Ehegatte einen höheren Zugewinn, dann ist die Differenz durch 2 zu teilen, und dem Ehegatten mit dem niedrigen Zugewinn zu zahlen.

  1. Sowohl für die Berechnung des Zugewinns als auch für die Höhe der Ausgleichsforderung ist der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags massgeblich.
  2. Vermögensangaben müssen nunmehr mit Vorlage von Belegen nachgewiesen werden.
  3. Berücksichtigung von negativem Anfangsvermögen in der Zugewinnausgleichsberechnung
  4. Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruches durch Arrest ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
  5. Der Schuldner des Zugewinnausgleichsanspruches kann nach Abschluss des Scheidungsverfahren an dem Ort seines gewöhnlichen Aufenthaltes verklagt werden.Folglich kann der Zugewinnausgleichsanspruch auch in Spanien einzuklagen sein, wenn der Verpflichtete dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wir beraten Sie gerne und setzen Ihre Rechte bei Scheidung, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich in Spanien und Deutschland durch.


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Scheidung – Zugewinnausgleich: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten, basierend auf 2 abgegebenen Stimmen

Loading...


R

Kontakt Deutschland

0049 7542 937 982

R

Kontakt Spanien

0034 922 788 881

R

Fax Spanien

0034 922 789 358

R

Kontakt Email

info@legalium.com

Bitte lesen sie hier -> die Datenschutzerklärung